Vorsorge G46: Alles Wichtige rund um die Untersuchung “Heben, Tragen & Halten”

Vorsorge G46 - Untersuchung Heben, Tragen & Halten

Die G 46 Untersuchung richtet sich u. a. auf die Prävention von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.

Wer kennt das nicht? Eben mal schnell die Getränkekiste in die 2. Etage tragen oder den Umzugskarton – zack! Schon fährt es einem in den Rücken, ein fieses Stechen, das sich urplötzlich in einer bestimmten Region ausbreitet. Einen Hexenschuss oder andere Probleme im Rücken hatten die meisten Menschen schon mal: “Ich hab mich verhoben” heißt es dann oft.

Eine unter vielen: Die G46-Untersuchung zum Schutz der Arbeitnehmer

Solche Situationen können natürlich nicht nur in den eigenen vier Wänden – oder auf dem Weg dorthin – passieren, sondern auch und vor allem am Arbeitsplatz. Hier spielen nicht nur Gefahren beim Heben und Tragen eine große Rolle.

Auch erzwungene Körperhaltungen (in vielen handwerklichen Berufen beispielsweise ständiges Knieen, Liegen oder Hocken), und Arbeiten mit erhöhter Kraftanstrengung (beim Klopfen, Hämmern, etc.), beanspruchen das Muskel-Skelett-System der Arbeitenden. Neben den unzähligen anderen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. G37, G42 oder G24) zum Schutz der Arbeitnehmer, gibt es auch eine Vorsorgeuntersuchung zum Schutz der oben beschriebenen Gefahren im Arbeitsalltag: Die G46-Untersuchung.

 

 

 

Wann muss eine G46-Untersuchung in Erwägung gezogen werden?

Die G 46 Untersuchung richtet sich sowohl “auf die Prävention von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems durch körperliche Über- und Fehlbelastungen” als auch auf ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement unter anderem durch den Betriebsarzt.

Weitere Tätigkeiten die den Anlass zur Vorsorgeuntersuchung geben, sind Tätigkeiten mit einer hohen Wiederholungszahl sowie Arbeiten bei denen eine Ganzkörper- oder Hand-Arm-Vibration auf den Arbeitnehmer einwirken.

G46: Pflicht- oder Angebotsuntersuchung?

Je nachdem wie stark ein Arbeitnehmer solchen Vibrationen ausgesetzt ist, wie oft er gefährdende Tätigkeiten ausführt, entscheidet sich, ob die G46-Untersuchung Pflicht- oder Angebotsuntersuchung ist. Weil die jeweilige Gefährdung nicht immer einfach zu beurteilen ist, gibt es einen Fragebogen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Klarheit über die Art der Vorsorgeun-tersuchung schaffen soll.

Wie läuft eine G46-Untersuchung ab?

Die Erstuntersuchung der G46-Vorsorge wird schon vor Aufnahme einer Tätigkeit mit den betreffenden Gefahren durch den Betriebsarzt durchgeführt.
Inhalt der Untersuchung ist ein ausführliches ärztliches Gespräch, welches präventiv durchgeführt wird, um Schäden durch falsche Haltungen, etc. zu verhindern. Außerdem beinhaltet die Untersuchung eine ausführliche Anamnese. Sollte der Beschäftigte Beschwerden angeben, werden diese ebenfalls analysiert und in die Untersuchung integriert.

Nach 60 Monaten, sprich 5 Jahren, wird dann eine erste Nachuntersuchung fällig, sofern die Person unter 40 Jahren alt ist. Bei Arbeitnehmern ab 40 Jahren, werden Nachuntersuchungen alle 36 Monate durchgeführt. Außerdem werden vorzeitige Nachuntersuchungen durchgeführt, falls bei der Untersuchung Befunde erhoben wurden, die eine kurzfristige Untersuchung sinnvoll erscheinen lassen. Auch auf Wunsch des Arbeitnehmers kann eine frühere Untersuchung durchgeführt werden.

 

Weiterführende Links:

Broschüre des Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte
Fragebogen der DGUV