Vorsorge Bildschirmuntersuchung G37: Pflicht oder freiwillig?

Vorsorge Bildschirmuntersuchung G37

Mit Hilfe der Vorsorgeuntersuchung G37 können Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G37 richtet sich an Arbeitnehmer, die die meiste Zeit vor dem Bildschirm eines Rechners sitzen. Mithilfe der G37 sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen am Computer-Arbeitsplatz möglichst früh erkannt werden.

Im Fokus der G 37 steht dabei die Sehfähigkeit der Angestellten. Untersucht wird Sehschärfe, räumliches Sehen, der Farbsinn sowie Stellung und Beweglichkeit der Augen.

Vor allem bei schon bestehenden Sehschwächen können nach langem Arbeiten am Bildschirm Beschwerden wie tränende Augen, Kopfschmerzen oder Flimmern auftreten.

Rechtzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen, etwa das Tragen einer Brille, verhindern solche durch Überbelastung auftretenden Beschwerden effektiv.

Auch Rückenbeschwerden, Nackenschmerzen und anderen muskulären Problemen, die etwa durch eine falsche Sitzhaltung an einem Bildschirmarbeitsplatz entstehen, soll durch die G37 vorgebeugt werden.

Nicht zuletzt kann langes Sitzen vor dem Rechner psychische Belastungen verursachen. Auch diese Gefahren lassen sich durch die G37 erkennen. Im Idealfall ist die Untersuchung eine ganzheitliche Maßnahme zum Gesundheitsschutz von Mitarbeitern an Bildschirmarbeitsplätzen.

 

 

 

Ist die G37 verpflichtend?

Arbeitgeber stehen vor der Frage, ob die G37 verpflichtend ist oder es sich dabei um eine fakultative Vorsorgeuntersuchung handelt. Die G 37 ist grundsätzlich eine sogenannte Angebotsvorsorge. Im Klartext: Nimmt ein Mitarbeiter eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz auf, muss die Firma eine solche Untersuchung zwingend anbieten.

Der Arbeitnehmer hat ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf die Vorsorge. Laut Arbeitsschutzgesetz drohen einem Arbeitgeber ernsthafte Konsequenzen, wenn die G37 trotz Aufforderung nicht angeboten wird. Bußgelder bis zu 5.000 EUR stehen hier im Raum.

Es steht dem Arbeitnehmer frei, das Angebot der Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz anzunehmen. Da die Wahrnehmung der G37 nicht verpflichtend ist, dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen, wenn er das Angebot annimmt oder ausschlägt.

Im Gegensatz zu einer Eignungsuntersuchung darf der Arbeitgeber den Check der Sehfähigkeit nicht vom Angestellten einfordern, um auf Basis der Ergebnisse eine Entscheidung über die Vergabe einer Stelle zu entscheiden. Im Fall der vom Betriebsarzt festgestellten Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsbrille wird diese Vorsorge, wie auch einige andere, durch Vorlage des Gutachtens des Betriebsarztes zu einer Eignungsprüfung.

Wer führt die G 37 durch?

Entscheidet sich ein Angestellter für die arbeitsmedizinische Vorsorge G 37, wird ein Betriebsarzt mit der Durchführung beauftragt. Das kann der für das Unternehmen zuständige Betriebsarzt sein. Externe, ggf. schon vorliegende Befunde können zu Rate gezogen werden.

Der Arzt befragt im Rahmen der G37 den Probanden zunächst über die persönliche Krankengeschichte. Auffälligkeiten wie Vorerkrankungen, erhöhte Blutwerte oder Stoffwechselstörungen sollte der Untersuchte kennen und dem Arzt mitteilen. In einem 2. Teil geht es um die konkreten Bedingungen am Bildschirmarbeitsplatz. Da der Arbeitnehmer diese womöglich nicht kennt, sollte der Betriebsarzt darüber vom Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden.

Erst dann folgen die eigentlichen Sehtests der G37. Diese Tests werden in der Regel von Assistenzkräften durchgeführt. Wichtig ist, dass auch bei den im Rahmen der G37 erforderlichen Sehtests die nach DIN vorgesehenen Sehtesttafeln zum Einsatz kommen.

Der Betriebsarzt erhebt und dokumentiert alle Ergebnisse der G 37. Wie bei allen betriebsärztlichen Untersuchungen bekommt der Arbeitgeber die genauen Befunde nicht zu sehen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen verhindern die Einsicht von Firmenvertretern in die betriebsärztliche Akte des Angestellten.

Für die Nachuntersuchungen zur G37 gelten bestimmte Fristen. Arbeitnehmer, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, konsultieren nach 5 Jahren erneut den Betriebsarzt zur Vorsorgeuntersuchung Bildschirmarbeitsplätze. Ältere Angestellte werden 3 Jahre nach der ersten G 37 erneut vorstellig. Treten in der Zwischenzeit Beschwerden mit der Sehkraft auf, wird eine außerplanmäßige Untersuchung fällig.

Neben der G37 Untersuchung gibt es eine Vielzahl weiterer Vorsorge- Angebots- und Pflichtuntersuchungen – beispielsweise die G42 Untersuchung gegen Infektionskrankheiten, oder die G20 Untersuchung gegen Lärm.

Wo wird die G 37 am meisten nachgefragt?

Die Bildschirm-Vorsorge ist eine typische Großstadt-Vorsorge. Sie wird häufig dort nachgefragt, wo sich IT-Firmen, Banken, Versicherungen und öffentliche Verwaltung konzentrieren, also in Städten wie Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Kiel, Dortmund, Köln, Frankfurt am Main.

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