Und ist die Firma noch so klein

Kleinbetrieb

Ab welcher Größe muss ich ein Unternehmen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung unterziehen? Die Antwort ist die gleiche wie bei einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Schon bei einem festangestellten Mitarbeiter greift die Pflicht zur Beurteilung möglicher Gefahrenquellen im Betrieb. Ob es sich um physische oder psychische Gefahren handelt, ist letztlich egal. Bei kleinen Firmen stößt diese Regelung, zumindest was die psychische Gefährdungsbeurteilung betrifft, häufig auf Unverständnis. Ein häufig gehörtes Argument: “Wir brauchen das nicht, denn wir sind ja so etwas wie eine Familie.” Das klingt schön, das klingt idyllisch, das klingt gefährlich. Kleine Unternehmen sind nicht nur ebenso wie große Unternehmen dazu verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, sie sind auch auf eine besondere Art und Weise anfällig für bestimmte psychische Gefährdungen. Welche das sind und warum das so ist, versucht DOKTUS zu ergründen.

Die familiäre Atmosphäre trügt

Wer von einer familiären Atmosphäre spricht, meint damit einen besonders engen Zusammenhalt, der über den normalen Umgang in Beruf und Privatleben hinausreicht. Es ist auch Ausdruck einer besonderen Art von Loyalität. Genau hierin steckt eine große Gefahr. Loyalitäten stehen in kleinen Betrieben mit einem hohen familiären Anspruch häufig über solchen Kleinigkeiten wie etwa dem Arbeitsschutz. Nehmen wir das Beispiel Überstunden. In einem familiären Betrieb ist es viel selbstverständlicher, noch mal die eine oder andere Stunde dranzuhängen, weil man das dem Betrieb einfach schuldig zu sein meint. Und weil alles so familiär ist, verzichtet man häufig auch noch auf eine Vergütung der Überstunden.
Selbst wenn man eigentlich diese Überstunden gar nicht leisten will und auch nicht auf eine Vergütung verzichten will, so ist in einem familiären Betrieb der emotionale Druck ungleich größer als in einem Großunternehmen. Im Zweifelsfall stehen dort Betriebsrat oder Gewerkschaften bereit, um die berechtigten Anliegen zu verteidigen. Im kleinen Familienunternehmen dagegen gibt es eine weitaus größere soziale Überwachung, was es deutlich schwerer macht, auf bestimmte Dinge zu bestehen.

Vorsorge Bildschirm G 37

Wie beurteilt man einen Kleinbetrieb?

Wenn es um eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung geht, ist die Sache noch vergleichsweise einfach. Gefährdungen, die durch Lärm, durch Geruchsemissionen oder gesundheitsgefährdende Stoffe entstehen können, lassen sich vergleichsweise einfach identifizieren, notfalls hilft ein Katalog mit den potenziellen Gefahren und den dazu passenden Grenzwerte. Bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung ist das nicht so einfach, denn die einzige valide Quelle für psychische Gefährdungen sind die Aussagen der Mitarbeitenden. Es ist klar, dass sich in diesem Fall nur aus vielen subjektiven Aussagen ein objektives Bild zeichnen lässt.
Für größere Unternehmen steht ein breites Instrumentarium bereit, wenn psychische Gefahren für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurteilt werden müssen. Da gibt es Workshops, Interviews und Fragebögen, die ausgefüllt werden müssen. Aus vielen verschiedenen Aussagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lässt sich am Ende ziemlich zuverlässig sagen, wo psychische Gefahren für die Mitarbeiter lauern.
Deutlich schwieriger wird es natürlich, wenn nur ein oder zwei Gesprächspartner für eine psychische Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stehen. Die Datenbasis ist dann notwendigerweise recht dünn, dafür die Subjektivität sehr hoch. Trotzdem ist auch für einen kleinen Betrieb eine psychische Gefährdungsbeurteilung von besonderer Bedeutung. Gerade weil das Unternehmen so klein ist, ist die Gefahr sehr groß, eigene Belange hinten anzustellen. Dieser Gefahr sind sich häufig weder der Chef noch sein Mitarbeiter richtig bewusst. Doch egal ob ein Betrieb klein oder groß ist, Krankheiten wie Burnout, Depressionen, Angstzustände können alle Mitarbeitenden treffen. Umgekehrt ist es auch so, dass ein Unternehmen, das nur einen oder zwei Angestellte beschäftigt, viel härter betroffen ist, wenn ein Mitarbeiter wegen einer psychischen Erkrankung monatelang ausfällt. Es liegt also auch im Interesse kleiner und kleinster Unternehmen, sich regelmäßig der Prozedur einer psychischen Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen.

Mind-Care auch für kleine Unternehmen

Kleinen Unternehmen fällt es oft schwer, eine sachgerechte und korrekte psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. “DOKTUS – die Betriebsärzte” hat mit dem Programm Mind-Care eine Möglichkeit geschaffen, eine sachgerechte und juristisch sichere psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, um auch kleine Unternehmen zu unterstützen. Sind Sie interessiert? Dann klicken Sie auf diesen Link, oder rufen Sie uns an. Wir helfen dabei, dass aus gesunden Mitarbeitern auch ein gesundes Unternehmen entsteht.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: Fotolia

Arbeitsweg
Mikrostressoren
Geborgenheit
Achtung