Betriebsarzt Aufgaben: Was macht ein Betriebsmediziner?

Ein Betriebsarzt nimmt eine Reihe von Aufgaben wahr, mit dem Ziel, das Unternehmen und dessen Mitarbeiter vor Schaden zu bewahren. Die Betreuung durch einen Betriebsarztes ist Unternehmen jeder Branche und Größe einerseits gesetzlich vorgeschrieben. Andererseits sollten die Verantwortlichen den Mediziner nicht nur als lästig Pflicht sehen. Die Arbeit eines Betriebsarztes trägt im Idealfall dazu bei, das Arbeitsklima zu verbessern und somit die Produktivität der Firma zu steigern.

Um die definierten Ziele zu erreichen, ist der Betriebsarzt auf diversen Aufgabenfeldern aktiv. Die Erstellung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen, betriebsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit – diese Punkte gehören zu den wichtigsten Aufgaben eines Betriebsarztes.

Diese Qualifikationen muss ein Betriebsarzt mitbringen

Betriebsärzte sind ausgebildete Mediziner, die sich im Rahmen einer Weiterbildung auf die Themenkomplexe Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit spezialisiert haben. Zu unterscheiden sind zwei Arten Betriebsärzten. Neben Fachärzten für Arbeitsmedizin (5 Jahre Spezialisierung nach dem Studium) praktizieren in diesem Bereich häufig auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung “Betriebsmedizin” (Weiterbildung: 1 Jahr). Auch diese Betriebsärzte sind ausgewiesene Fachleute auf ihrem Gebiet und dürfen alle vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben wahrnehmen.

Viele Arbeitsmediziner und Betriebsärzte haben als niedergelassene Ärzte eine Praxis, in denen die Probanden konsultiert werden. Diese Betriebsärzte decken insbesondere die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen ab. In den Niederlassungen großer Firmen und Konzerne finden sich am Standort meist Betriebsärzte, die am Standort eine eigene Praxis haben und von dort aus ihren Aufgaben nachkommen. Alternativ dazu greifen viele kleine Unternehmen und Mittelständler auf die Dienste eines externen Betriebsarztes zurück.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Betriebsärzte sind für alle Bundesländer gleich. Maßgeblich zur Regelung des Einsatzes eines Betriebsarztes ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bestimmungen der Berufsgenossenschaften ergänzen diese Gesetze und Richtlinien.

Wichtige Aufgabe des Betriebsarztes: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, eine gesundheitsspezifische Betreuung zu zertifizieren und der Firma beratend zur Seite zu stehen. Geregelt wird die Tätigkeit der Medizinerin bzw. des Mediziners durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einerseits, durch die berufsgenossenschaftliche Vorschrift Betriebsärzte (BGV A 7) andererseits.

Zu den hauptsächlichen Aufgaben der Arbeitsmediziner gehören die Unterstützung bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Betrieb. Bei Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitbeschäftigten umfasst diese Gefährdungsbeurteilung eine komplette Begehung des Betriebs durch den Betriebsarzt, der von Mitarbeitern für Arbeitssicherheit und möglicherweise zusätzlichen externen Experten, wie Sicherheitsingenieuren, begleitet werden kann. Bei der Begehung werden mögliche Gefahren für die Mitarbeiter erkannt und Maßnahmen zur Reduzierung dieser potenziellen Unfallursachen beschlossen. Ausführliche Gespräche mit den Mitarbeitern sowie eine Untersuchung des Arbeitsplatzes sollen weitere Gefährdungspotenziale zu Tage bringen.

Vorsorgeuntersuchung durch den Betriebsarzt

Kernaufgabe eines Betriebsmediziners ist es, Arbeitsunfälle zu verhindern. Um dies zu gewährleisten, verlangen Berufsgenossenschaften (BG) und Behörden die Einbeziehung des Betriebsarztes bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten. Vorhandene Arbeitsplätze müssen daher regelmäßig überprüft werden, ob im Arbeitsablauf Gefahren vermieden und die gesundheitlichen Belange der Angestellten nicht beeinträchtigt werden.

Je nach Branche, in der ein Unternehmen tätig ist, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Arbeitnehmer können in ihrer Tätigkeit Infektionen, übermäßigen Belastungen des Muskelapparates, Lärm oder großer Hitze ausgesetzt sein. Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes gehört es, die Risiken zu ermitteln und entsprechende Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Einige Vorsorgeuntersuchungen sind zwingend notwendige Pflichtuntersuchungen, andere Checkups gehören den Angebotsuntersuchungen. Abhängig vom Risiko für Erkrankungen und dem Alter des Arbeitnehmers, findet eine der sogenannten G-Untersuchungen vor Antritt einer Tätigkeit statt und wird dann turnusmäßig wiederholt.

Weitere Aufgaben der Betriebsärzte umfassen Schulungen, Präventionsmaßnahmen für die Belegschaft sowie ausführliche Beratungen der Geschäftsführung. Die Untersuchung von Arbeitsunfällen umfasst einen besonders wichtigen Aufgabenbereich der Betriebsärzte. Die Aufgaben eines Betriebsarztes regelt besonders ausführlich und klar verständlich die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2). Hier wird auch ein unterschiedlicher Zeitaufwand für die Betreuung einer Firma formuliert – die Betreuung durch einen Betriebsarzt variiert zeitlich je nach Art und Größe des Unternehmens.

Jedes Unternehmen benötigt einen Betriebsarzt

Betriebsärzte sind also, durch das Gesetz vorgeschriebene Experten für Arbeitssicherheit, deren Aufgabe es ist, einen sicheren Ablauf im Betrieb zu gewährleisten und sowohl Mitarbeiter als auch die Betriebsleiter in Sachen Arbeitsschutz und Verletzungsprävention beraten.

Wichtig zu wissen: Egal, ob die Mitarbeiter in einem Unternehmen tendenziell gefährliche Jobs ausführen, beispielsweise als Dachdecker arbeiten, oder vergleichsweise ungefährlichen Aufgaben in einem Büro nachgehen, eine medizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt muss in allen Fällen gewährleistet sein. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Unabhängig von den Vorschriften sollten Arbeitgeber das Wohl der Arbeitnehmer im Blick haben. Das zahlt sich unterm Strich für das gesamt Unternehmen aus. Denn eine schlechte Arbeitsplatzsituation in einem Büro kann zu Gesundheitsschäden und einem längeren Verdienstausfall führen.

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