Allgemeine Geschäftsbedingungen der DOKTUS – die Betriebsärzte GmbH

für die Übernahme einer arbeitsmedizinischen Betreuung

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle zwischen der DOKTUS – die Betriebsärzte GmbH, Bergmannstr. 5 in 10961 Berlin (nachfolgend als „DOKTUS“ bezeichnet) und dem Kunden über die Übernahme der arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift Anlage 2 durch DOKTUS geschlossenen Verträge.

Abweichenden oder ergänzenden AGB des Kunden widerspricht DOKTUS, so dass diese nicht Vertragsbestandteil werden. Dies gilt nicht, wenn DOKTUS den AGB des Kunden in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Unternehmereigenschaft des Kunden
Das Angebot von DOKTUS betreffend der arbeitsmedizinischen Betreuung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages mit DOKTUS in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Übernahme der arbeitsmedizinischen Betreuung durch DOKTUS nach DGUV Vorschrift Anlage 2. Der Umfang der Leistung erfolgt nach Maßgabe der jeweils mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

4. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und DOKTUS kommt wie folgt zustande:

4.1
Der Kunde holt bei DOKTUS per auf telefonischem, schriftlichen oder elektronischen Wege ein Angebot über arbeitsmedizinischen Betreuung ein. Durch die Anfrage eines Angebots und die damit verbundene Abfrage der vertragsrelevanten Daten kommt noch kein Vertrag zwischen DOKTUS und dem Kunden zustande.

DOKTUS stellt dem Kunden in Textform ein Auftragsformular zur Verfügung (per E-Mail, Telefax oder Briefpost). Mit Übermittlung des Bestellformulars gibt DOKTUS ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Die Laufzeit des Angebots wird individuell schriftlich im Auftragsformular festgehalten. Nach Ablauf der Frist ist DOKTUS nicht mehr an das Angebot gebunden. Mit Zugang des durch den Kunden unterzeichneten Bestellformulars bei DOKTUS innerhalb der Laufzeit des Angebots kommt der Vertrag zustande.

4.2
Der Kunde hat die Möglichkeit, über www.doktus.de/pp-zertifikat/ die Leistung “Zertifikat Betriebsarzt” direkt zu buchen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb die Voraussetzungen für die Grundbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern erfüllt.

Betätigt der Kunde die Schaltfläche mit der Beschriftung „Direkt zu PayPal“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zu einem Vertragsschluss über die Grundbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern ab.

DOKTUS nimmt das Angebot des Kunden durch Zusendung einer Bestätigungs-E-Mail an. Mit Zugang dieser Bestätigungs-E-Mail kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen DOKTUS und dem Kunden zustande.

5. Leistungen von DOKTUS
DOKTUS übernimmt für den Kunden die arbeitsmedizinischen Betreuung nach DGUV Vorschrift Anlage 2 für den betriebsärztlichen Bedarf in dem Betrieb des Kunden nach Maßgabe der jeweils zwischen dem Kunden und DOKTUS getroffenen Vereinbarung. Die Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge sowie Impfungen und Untersuchungen sind betriebsspezifische Betreuungen, deren Übernahme nur erfolgt, wenn dies individuell im Vertrag mit dem Kunden vereinbart wurde.

Der Kunde erhält das “Zertifikat Betriebsarzt” als Bestätigung einer externen Betreuung durch einen anerkannten Arbeitsmediziner.

Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, DOKTUS in sämtlichen relevanten Veröffentlichungen gegenüber Dritten als Betriebsarzt zu benennen.

6. Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde stellt DOKTUS sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung. Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftragsformular.

Der Kunde ist verpflichtet, DOKTUS betreffend sämtlicher für die Auftragserfüllung relevanten, sich ändernde Umstände rechtzeitig zu informieren.

Im Fall von Auskunftsersuchen von Behörden oder Betroffenen hat der Kunde DOKTUS unverzüglich alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die rechtskonforme Erteilung der Auskunft sowie Prüfung und Durchführung weitergehender gesetzlich vorgeschriebener Schritte erforderlich sind. DOKTUS ermittelt gemeinsam mit dem Kunden, welche Informationen und Dokumente erforderlich sind.

Der Kunde hat die Kosten für einen erforderlichen Mehraufwand zu tragen, der dadurch entsteht, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.

7. Freistellung
Der Kunde stellt DOKTUS von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die gegen DOKTUS aufgrund der arbeitsmedizinischen Betreuung für den Kunden geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern DOKTUS die den geltend gemachten Ansprüchen zugrunde liegenden Umstände zu vertreten hat.

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegen DOKTUS, von denen der Kunde DOKTUS freizustellen hat, ist DOKTUS nicht berechtigt, Aner kenntnisse oder sonstige anspruchsbegründende oder –vernichtende Erklärungen abzugeben.

Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, die DOKTUS zu vertreten hat, verpflichtet sich der Kunde keine Anerkenntnisse oder sonstige anspruchsbegründende oder –vernichtende Erklärungen abzugeben. Der Kunde hat DOKTUS unverzüglich über die Geltendmachung von derartigen Ansprüchen in Textform zu informieren.

8. Ansprechpartner
Der Kunde stellt DOKTUS einen Hauptansprechpartner für die Koordinierung betriebsmedizinischen Belange zur Verfügung. Der Hauptansprechpartner und dessen Kontaktdaten sind in Textform zu benennen.

Der Hauptansprechpartner ist berechtigt, mit DOKTUS verbindliche Vereinbarungen zu treffen.

9. Weisungsbefugnisse
Der Kunde erhält durch den Vertrag keine Weisungsbefugnisse gegenüber DOKTUS, dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

Eine Eingliederung des in den Betrieb des Kunden findet über die nach DGUV hinausgehenden Anforderungen an die Aufgabenerfüllung nicht statt.

10. Nutzungsrechte
An dem “Zertifikat Betriebsarzt” räumt DOKTUS dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, das “Zertifikat Betriebsarzt zu bearbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise umzugestalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde und DOKTUS in Textform eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

11. Versand von Dokumenten und Dateien
DOKTUS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden die für diesen zu erstellenden Dokumente und sonstigen Dateien elektronisch, insbesondere an die Adresse der elektronischen Post (E-Mail-Adresse) des Hauptansprechpartners, zu übermitteln.

Der Gefahrübergang auf den Kunden findet zu dem Zeitpunkt statt, zu dem DOKTUS die Dokumente oder Dateien dem Telekommunikations-Dienstleister oder der sonstigen Transportperson übergibt.

12. Vergütung
Es gilt die sich aus dem Vertrag ergebende Vergütung auf Grundlage der Tarife von DOKTUS, die unter der Domain www.doktus.de abrufbar sind. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger gesetzlicher Abgaben (Netto-Preise).

Vereinbaren der Kunde und DOKTUS im Einzelfall von den üblichen Tarifen abweichende Sonderkonditionen, so gelten diese ausschließlich für den jeweiligen Vertrag. Eine Übertragung auf Folgeverträge ist ausgeschlossen.

13. Zahlungsbedingungen

13.1
Der Kunde und DOKTUS vereinbaren in Textform die geltende Abrechnungsperiode. Als Abrechnungsperioden gelten „jährlich“ und „monatlich“. Eine anderweitige Abrechnungsperiode ist ausgeschlossen. Haben DOKTUS und der Kunde keine Abrechnungsperiode in Textform vereinbart, gilt eine jährliche Abrechnungsperiode.

Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für die im Vertrag ausgewiesene Initialisierungsgebühr. Der Kunde ist vorleistungspflichtig.
Dem Kunden steht die vertraglich vereinbarte Zahlungsart zur Verfügung.

13.2
Im Fall des Vertragsschlusses gemäß 4.2 dieser AGB erfolgt die Bezahlung ausschließlich über den folgenden Zahlungsanbieter: Paypal. Paypal ist ein Dienst der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend bezeichnet als „Paypal“). Nach Betätigung der Schaltfläche mit der Aufschrift „Direkt zu Paypal“ wird der Kunde auf die Internetpräsenz von „Paypal“ geleitet, die ihn durch den Bezahlungsvorgang führt. Nach Abschluss des Bezahlungsvorganges gelangen der Kunde wieder automatisch auf die Internetpräsenz von DOKTUS. Die Nutzungsbedingungen von Paypal finden Sie unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full?locale.x=de_DE.

14. Laufzeit und Kündigung des Vertrages
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung in Textform zwischen DOKTUS und dem Kunden gilt der Vertrag als für zwölf Monate geschlossen (Mindestvertragslaufzeit).

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung maßgeblich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht für DOKTUS besteht insbesondere, wenn der Kunde wiederholt und trotz Aufforderung durch DOKTUS seinen Mitwirkungs- und Zahlungsverpflichtungen in einem erheblichen Umfang nicht nachkommt. Ein erheblicher Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit zwei monatlich abgerechneten Vergütungen oder einer jährlich abgerechneten Vergütung in Verzug gerät.

Mit Beendigung des Vertrages endet die arbeitsmedizinische Betreuung.

Verzug

Im Verzugsfall hat der Kunde an DOKTUS Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen.

15. Haftung
DOKTUS haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

In sonstigen Fällen haftet DOKTUS nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.

Soweit DOKTUS dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die DOKTUS bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung durch DOKTUS sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind.

Die Haftung von DOKTUS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

DOKTUS übernimmt keine Haftung für Bewertungen, soweit sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen oder der Kunde die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Bewertung zu vertreten hat.

16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht für von DOKTUS schuldhaft verursachter Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden bzw. im Falle von Arglist.

Eine Gewährleistung seitens DOKTUS ist ausgeschlossen, soweit der Mangel aufgrund von Umständen entstanden ist, die DOKTUS auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.

Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß §536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

17. Geheimhaltung
Vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Pflichten verpflichtet sich DOKTUS, sämtliche Informationen, Dokumente und Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung zu verarbeiten.

DOKTUS und der Kunde verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung über den jeweils anderen bekannt werden.

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder bekannt werden sowie im Falle von gesetzlichen und behördlichen Offenbarungspflichten.

DOKTUS wird seine Mitarbeiter und den durch DOKTUS bereitgestellten Betriebsarzt entsprechend verpflichten.

DOKTUS verpflichtet sich, vor Beginn der Leistungserbringung für den Kunden die in diesem Zusammenhang tätigen Personen auf die Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Kunden zu verpflichten.

Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen.

18. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen DOKTUS berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen DOKTUS – die Betriebsärzte GmbH an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DOKTUS möglich.

19. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen DOKTUS und dem Kunden einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.