Vorsorge G42: Alles Wichtige zur Untersuchung “Infektionsgefährdung”

Vorsorge G42 - Untersuchung Infektionsgefährdung

Nötige Impfungen werden im speziellen Teil der G42 durchgeführt.

Die G42-Untersuchung wird vor allem im medizinischen Bereich, bei Bediensteten im Pflegebereich, in der Kinderbetreuung und -Erziehung, sowie im Garten- und Landschaftsbau durchgeführt. Die Vorsorge soll vor den gängigsten Infektionskrankheiten schützen.

Im medizinischen Bereich geht es dabei vor allem um einen Schutz vor Hepatitis A und B sowie allen anderen impfbaren Erkrankungen. Arbeitnehmern in der Kinderbetreuung soll die G42 Vorsorgeuntersuchung vor allem einen Schutz gegen die klassischen Kinderkrankheiten geben. Menschen die in der Forstwirtschaft oder im Garten- und Landschaftsbau tätig sind, profitieren vor allem von einem Schutz gegen Tetanus, FSME oder Borreliose.

Wer kann von einer G42-Untersuchung profitieren?

Profitieren können von einer G 42 Vorsorgeuntersuchung Menschen die in den folgenden Berufen tätig sind:

  • Medizinisches Personal wie Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Medizintechniker,
  • Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen,
  • Personal in der Kinderbetreuung und Erzieher,
  • Arbeitskräfte in der Tiermedizin oder Tierpflege,
  • Personal im Garten- und Landschaftsbau,
  • Forstarbeiter und
  • Mitarbeiter in der Abfallverwertung.

 

 

 

G42 – Pflicht oder freiwillig?

Für die oben genannten Berufsgruppen ist die G42 Untersuchung Pflicht und nach der Biostoffverordnung auch eine Eignungsuntersuchung. Berufstätige in anderen Branchen können die Vorsorgeuntersuchung als arbeitsmedizinische Vorsorge freiwillig absolvieren. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist vom Unternehmer festzulegen, ob eine Untersuchung pflichtgemäß oder als Angebot zu organisieren ist. Informationen und nähere Regelungen sind außerdem gesetzlich hier geregelt:

  • Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, G42
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008, ArbMedVV

Der jeweilige Untersuchungsumfang richtet sich dann nach der spezifischen Tätigkeit eines Arbeitnehmers. Hier berät auch der Betriebsarzt bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Bei der G42 Untersuchung sind vor allem Impfungen ein wichtiges Mittel – der Umfang der Vorsorgeuntersuchung richtet sich also auch nach dem Mitarbeiter und dessen gesundheitlichen Umständen.

G42-Vorsorgeuntersuchung: Was wird da gemacht?

Die G42-Untersuchung gliedert sich in einen allgemeinen sowie einen speziellen Teil. Der allgemeine Teil umfasst eine ausführliche Anamnese, eine Bestandsaufnahme des aktuellen Impfschutzes sowie eine labortechnische Blut- und Urinuntersuchung.

Der spezielle Teil wiederum variiert je nach Berufsfeld und individueller Gefährdungsbeurteilung. Sollten Impfungen oder weitere medizinische Untersuchungen nötig sein, werden diese im speziellen Teil der G 42 durchgeführt.

Wie oft muss eine G42-Vorsorgeuntersuchung absolviert werden?

Eine Erstuntersuchung muss vor Antritt der entsprechenden Tätigkeit durchgeführt werden. Innerhalb von 12 Monaten sollte eine erste Nachuntersuchung stattfinden. Nach diesen ersten beiden Untersuchungen pendelt sich ein 3-Jahres-Rhythmus für die weiteren Untersuchungen ein. Sollte es allerdings einen akuten Grund, beispielsweise eine Verletzung (z.B im medizinischen Bereich) mit möglicher Infektion, oder eine Erkrankung eines Arbeitnehmers geben, so sollte eine außerplanmäßige Untersuchung sofort durchgeführt werden. Nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit findet eine letzte Untersuchung statt.

Welchen zusätzlichen Nutzen bringt mir die G42 Untersuchung?

Als Arbeitnehmer ist der Nutzen natürlich klar: Ein besserer Schutz der eigenen Gesundheit. Auch als Arbeitgeber müssen Sie natürlich die G 42 Vorsorgeuntersuchung insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung organisieren, wenn Ihre Mitarbeiter im Gesundheitsdienst arbeiten oder Gefahren von Infektionskrankheiten ausgesetzt sind. Sie erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben und sichern sich rechtlich gegenüber Arbeitsschutzbehörden sowie Berufsgenossenschaften ab.

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1 Kommentar
  1. Akif
    Akif sagte:

    Guten Tag wir sind 7 Helferin und 1 Ärztin die eine G 42 brauchen.was kostet die? wann wäre das möglich?

Kommentare sind deaktiviert.