Lust auf Luft
Lüften am Arbeitsplatz bezeichnet den Austausch verbrauchter Raumluft gegen Außenluft, entweder über Fenster oder über raumlufttechnische Anlagen. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Die Technische Regel ASR A3.6 konkretisiert das für Lüftung und Raumluftqualität. Im Herbst und Winter rückt das Thema in den Vordergrund, weil Fenster seltener geöffnet werden und die Heizung die Luft trocknet.
Wie oft sollte im Büro gelüftet werden?
Als Maßstab für die Luftqualität dient die Kohlendioxidkonzentration. Die ASR A3.6 nennt einen Wert unterhalb von 1.000 ppm (parts per million) als Zeichen einer ausreichenden Lüftung, dann sind keine weiteren Maßnahmen nötig. Zwischen 1.000 und 2.000 ppm sollte das Lüftungsverhalten überprüft werden, oberhalb von 2.000 ppm ist die Luftqualität nicht mehr akzeptabel. In einem voll besetzten Büro wird der Wert von 1.000 ppm schnell überschritten. Üblich ist daher, im Büro mindestens stündlich und in Besprechungsräumen deutlich öfter zu lüften. Eine CO2-Ampel macht den Bedarf sichtbar und nimmt Diskussionen zwischen Kolleginnen und Kollegen die Spitze.
Wie lüftet man richtig, vor allem im Winter?
Empfehlenswert ist Stoß- oder Querlüften mit komplett geöffneten Fenstern. Die ASR A3.6 geht dabei von einer Dauer von etwa 3 bis 10 Minuten aus. Im Winter genügt wegen des großen Temperaturunterschieds das untere Ende, in der Übergangszeit dauert es länger. Dauerhaft gekippte Fenster tauschen kaum Luft aus, kühlen die Wandflächen aus und verschwenden Heizenergie. Zu beachten sind Zugluft und die Raumtemperatur, für leichte, überwiegend sitzende Bürotätigkeit gilt nach der ASR A3.5 ein Mindestwert von 20 Grad Celsius. Wo sich die Fenster nicht öffnen lassen oder Lärm das Lüften verhindert, braucht es eine mechanische Lüftung. In Großraumbüros empfiehlt es sich, feste Zeiten für das gemeinsame Lüften zu vereinbaren und die Heizkörperthermostate währenddessen herunterzudrehen. Wer lüftet, sollte die Kolleginnen und Kollegen kurz vorwarnen, damit die Zugluft niemanden überrascht.
Was gilt für Lüftungsanlagen?
Raumlufttechnische Anlagen müssen regelmäßig gewartet und hygienisch kontrolliert werden, damit sie keine Keime verbreiten, etwa nach der Richtlinie VDI 6022. Der Betreiber sorgt außerdem dafür, dass Luftgeschwindigkeit, Temperatur und Feuchte im verträglichen Bereich liegen. Schlechte Raumluft zeigt sich häufig in Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsproblemen, und trockene Heizungsluft reizt Augen und Atemwege. Auch beim Infektionsschutz spielt Lüften eine Rolle, weil sich Aerosole, die zud en gefährlichen Stoffen gehören, in Innenräumen anreichern. Umluft allein gilt nicht als Lüftung, weil sie keine Außenluft zuführt. Reicht die freie Lüftung nicht aus, ist eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, die den CO2-Gehalt unter 1.000 ppm hält. Der Arbeitgeber berücksichtigt das in der Gefährdungsbeurteilung und legt Lüftungsintervalle fest.
Wie lässt sich die Luftqualität messen?
Ein CO2-Messgerät zeigt die Konzentration in der Raumluft an und eignet sich für eine erste Einschätzung. Die Außenluft enthält etwa 415 ppm CO2, der Anstieg im Raum hängt von der Zahl der Personen, ihrer Aktivität und der Lüftung ab. Besteht der Verdacht auf zu hohe Werte, sollte unter üblichen Nutzungsbedingungen gemessen werden, also bei normaler Belegung und nicht in einem leeren Raum. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu Handlungshilfen veröffentlicht, die erklären, wie sich Lüftungsintervalle aus Raumgröße und Personenzahl berechnen lassen. Wichtig ist die Dokumentation: Wer Werte zwischen 1.000 und 2.000 ppm feststellt, sollte die ergriffenen Maßnahmen festhalten.
Welche Rolle spielt Lüften beim Infektionsschutz?
Die DGUV hat eine eigene Handlungshilfe zum infektionsschutzgerechten Lüften herausgegeben. Sie nutzt ebenfalls die CO2-Konzentration als Maß für die Qualität der Lüftung und rät in Büros zu mindestens stündlichem Lüften, bei höherer Belegung zu kürzeren Intervallen. Lüften ersetzt keine anderen Schutzmaßnahmen, senkt aber die Konzentration von Aerosolen im Raum. Für Betriebe lohnt es sich, Lüftungsintervalle nicht dem Zufall zu überlassen, sondern verbindlich festzulegen und zu benennen, wer sie überwacht, etwa eine Person je Büro oder Besprechungsraum.
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