Ab wann ein Stoff gefährlich wird

Auf den ersten Blick wirkt alles ganz klar. Gefährliche Stoffe sind in der Regel mit orangefarbenen Warnhinweisen versehen, die angeben, ob der Stoff zum Beispiel giftig, ätzend oder gar radioaktiv ist. Bis dahin ist es einfach. Hier wird Arbeitssicherheit optisch sichtbar und greifbar. Doch da gibt es auch diesen berühmten Satz des Schweizer Mediziners Paracelsus, der in der Renaissance den Satz formulierte: „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Tatsächlich kann simples Wasser zum Tod führen, wenn man zu schnell zu viel davon trinkt. Unter bestimmten Druckverhältnissen ist auch der lebenswichtige Sauerstoff gefährlich, denn ab 1,6 bar wirkt er giftig auf den menschlichen Körper. Wer in der Arbeitswelt mit verschiedenen Stoffen umgeht, sollte schon wissen, dass manches, was im Alltag harmlos scheint, im Übermaß durchaus gefährlich sein kann. Antworten darauf müssen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte vor Ort geben, etwa in Form von Gefährdungsbeurteilungen. DOKTUS erklärt das genauer.

Drei Wege in den Körper

Bevor ein Stoff zur Gefahr wird, muss er überhaupt erst in den Körper gelangen. Dabei gibt es drei wesentliche Aufnahmepfade: das Einatmen (Inhalation), den Hautkontakt (Resorption) und das Verschlucken (Ingestion). In der betrieblichen Praxis ist die Inhalation der häufigste und oft gefährlichste Weg, weil Dämpfe, Stäube oder Aerosole unsichtbar sind und unbewusst aufgenommen werden. Ein Lösungsmittel, das auf der Haut nur ein leichtes Kribbeln verursacht, kann über die Lunge bei ausreichender Konzentration in der Raumluft innerhalb kürzester Zeit die Schleimhäute reizen, die Leber schädigen oder das zentrale Nervensystem beeinträchtigen. Nicht jeder Stoff ist auf jedem Weg gleich gefährlich: Blei etwa ist über die Atemwege weitaus bedrohlicher als durch Hautkontakt. Für eine verlässliche Gefährdungsbeurteilung muss deshalb immer der konkrete Expositionspfad bekannt sein.

Kurz oder lang – der Zeitfaktor entscheidet

Ebenso wichtig wie die Menge ist die Dauer der Einwirkung. Die Arbeitsmedizin unterscheidet zwischen akuter Toxizität, also der Wirkung einer hohen Dosis über kurze Zeit, und chronischer Toxizität, die durch wiederholte, oft niedrige Dosen über Monate oder Jahre entsteht. Ein einmaliger kurzer Kontakt mit einem Reinigungsmittel ist etwas völlig anderes als jahrelange tägliche Exposition gegenüber demselben Stoff in geringer Konzentration. Chronische Belastungen sind besonders tückisch, weil sie sich schleichend entwickeln und ihre Folgen – Atemwegserkrankungen, Hautveränderungen, Organschäden – erst mit großer Verzögerung auftreten. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) geht von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit aus – ein Hinweis darauf, wie stark die Zeitkomponente in die gesetzliche Bewertung eingeflossen ist.

Vorsorge Krebserregende Gefahrstoffe G 40

Was Grenzwerte leisten – und was nicht

Das zentrale Instrument zur Bewertung von Gefahrstoffexpositionen am Arbeitsplatz sind die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 festgelegt sind. Der AGW gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes in der Luft akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Doch Grenzwerte haben ihre Grenzen: Sie gelten für einzelne Stoffe, nicht für Gemische. Wer gleichzeitig mehreren Substanzen ausgesetzt ist, kann auch dann gesundheitliche Folgen erleiden, wenn jeder einzelne Stoff unterhalb seines Grenzwerts liegt. Zudem existieren für eine Reihe krebserzeugender Stoffe gar keine sicheren Schwellenwerte – hier arbeitet der Gesetzgeber mit Risikokonzepten statt mit klassischen Grenzwerten. Individuelle Faktoren wie Vorerkrankungen, genetische Veranlagung oder Schwangerschaft können die persönliche Empfindlichkeit gegenüber Gefahrstoffen erheblich verschieben.

Die Rolle des Betriebsarztes

Genau an diesen komplexen Schnittstellen wird betriebsärztliche Expertise unverzichtbar. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung analysiert der Betriebsarzt, welche Stoffe im Betrieb vorkommen, auf welchen Wegen und in welcher Intensität Beschäftigte ihnen begegnen – und leitet daraus konkrete Schutzmaßnahmen ab. Hinzu kommen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Die G24-Untersuchung richtet sich an Beschäftigte, die mit hautsensibilisierenden oder -schädigenden Stoffen arbeiten; die G40-Vorsorge gilt bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Beide Vorsorgen sind je nach Exposition als Pflicht- oder Angebotsvorsorge einzustufen und dokumentationspflichtig.

DOKTUS unterstützt Unternehmen dabei, diese Anforderungen rechtssicher umzusetzen – von der Gefährdungsbeurteilung über die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen bis hin zur Durchführung und Dokumentation aller relevanten Vorsorgeuntersuchungen. Denn wann ein Stoff gefährlich wird, hängt von vielen Faktoren ab. Wann ein Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite ist, nicht.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, Максим Лебедик

Quellen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV); TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte, BMAS; Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA); Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

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