Vorsorge G20: Alles Wichtige zur Untersuchung “Lärm”
Arbeitsschutz wird in Deutschland großgeschrieben. Die Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften kontrollieren die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften engmaschig. Für das persönliche Wohl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgen außerdem die unterschiedlichsten Vorsorgeuntersuchungen. Die G25-, G37– und G42-Vorsorgeuntersuchungen haben wir Ihnen schon vorgestellt – auch die G20-Untersuchung ist eine der wichtigen ihrer Art.
Vorsorgeuntersuchung Lärm
Die G20-Untersuchung beschäftigt sich mit allem was “laut” ist. Ziel der Untersuchung soll es sein, eine Schädigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig zu erkennen. So soll eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Ohres erhalten bleiben.
G20: Angebot oder Pflichtuntersuchung?
Es gibt unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen: Angebots-, Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Die meisten Untersuchungen sind klar spezifiziert – nicht so die G20. Die G20-Untersuchung kann entweder Angebots- oder Pflichtuntersuchung sein. Entscheidend ist die Lärmexposition. Werden Werte von 80 dB(A) regelmäßig beziehungsweise 135 dB(C) in Stoßzeiten überschritten, muss die Untersuchung dem Mitarbeiter angeboten werden. Werden dagegen Spitzenwerte von 137dB(C) bzw. Standardwerte von 85 dB(A) erreicht oder überschritten, ist die G20-Untersuchung eine Pflichtveranstaltung.
Der persönliche Gehörschutz wird dabei nicht berücksichtigt. Es zählen also die tatsächlichen Schall-Werte.
Betriebsarzt übernimmt die Untersuchung
Die erste Untersuchung beim G 20-Format erfolgt schon vor der Aufnahme der Tätigkeit. 12 Monate später steht die erste von mehreren Nachuntersuchungen auf dem Programm. Die finden 1 Jahr, 1,5 Jahre, sowie 5 Jahre nach der Erstuntersuchung statt. Die Untersuchungen werden vom Betriebsarzt durchgeführt. In Einzelfällen kann dieser, nach eigenem Ermessen, auch vorzeitige Untersuchungen veranlassen. Diese werden außerdem durchgeführt, wenn bei Mitarbeitern in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls Hörstörungen einsetzen. Beschäftigte die einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und ihrem Arbeitsplatz vermuten, werden ebenso früher behandelt.
Inhalt der G20 Untersuchung
Die G 20 Untersuchung umfasst einen Hörtest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine eingehende Beratung bezüglich richtiger Auswahl und Benutzung eines Gehörschutzes. Im Beratungsgespräch werden außerdem Informationen zu erhöhten lärmbedingten Unfallgefahren sowie zur Vermeidung von Tinnitus vermittelt. Zusätzlich zu dieser Beratung des oder der Beschäftigten ist eine Beratung des Arbeitgebers durch den Betriebsarzt möglich. In diesem Gespräch geht es vor allem darum, die Lärmaussetzung der Beschäftigten zu verringern. Dies kann durch technische oder organisatorische Maßnahmen erfolgen.