“Große Hafenrundfahrt” macht ein Betriebsarzt von DOKTUS

Betriebsarzt HamburgSuchen Sie gerade einen Betriebsarzt in Hamburg oder im Umland? Dann haben Sie sicher bereits die Erfahrung gemacht, dass Arbeitsmediziner selten auf Anhieb freie Kapazitäten haben. Ob in Altona, Ottensen, Harburg, Rothenbaum, Wilhelmsburg, Billstedt oder Blankenese – DOKTUS bietet eine betriebsärztliche Betreuung für das gesamte Hamburger Stadtgebiet sowie für das Umland, z.B. Elmshorn, Pinneberg oder Seevetal, an.

Die Pflicht den Behörden einen Betriebsarzt nachzuweisen trifft auch in Hamburg jeden Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt. Das gilt unabhängig von der Branche in der Sie tätig sind. Auch wenn die die potentielle Gefährdung der Mitarbeiter zunächst gering scheint, muss Ihr Unternehmen von einem Betriebsarzt betreut werden. Viele arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht verpflichtend, müssen dem Arbeitnehmer jedoch angeboten werden. So muss zum Beispiel die G 37, eine Augenuntersuchung, jedem Mitarbeiter angeboten werden, der einen nicht unwesentlichen Anteil seiner Arbeit am Bildschirm verbringt.

Arbeitsmedizinische Vorsorge in der Industrie

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig Holstein (Statistikamt Nord) teilt mit, dass im ersten Halbjahr 2017 knapp 79 700 Personen in Hamburg in größeren Industriebetrieben tätig waren. Eine Steigerung um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und das Arbeitsvolumen steigt auch für kleinere Unternehmen in der Industrie. Einen Arbeitnehmerzuwachs verzeichnete insbesondere die Ernährungsindustrie sowie der Bereich für die Herstellung von elektronischen Erzeugnissen. In vielen dieser Industriezweige sind Mitarbeiter am Arbeitsplatz potentiell gefährlichen Schadstoffen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen können.

Um die Gefährdungen möglichst gering zu halten, hat der Gesetzgeber die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Vorkehrungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge zu treffen. Der Präventionsauftrag steht im Mittelpunkt der Betriebsmedizin. Im Arbeitssicherheitsgesetz, den einzelnen Verordnungen zum Arbeitsschutz und der DGUV 2 ist festgelegt, dass ein Betriebsarzt den Arbeitgeber bei diesem Präventionsauftrag zu unterstützen hat. Viele Betriebsmediziner in Hamburg sind jedoch voll ausgelastet und betreuen bereits mehrere Betriebe aus unterschiedlichen Branchen. Neu gegründete Unternehmen in Hamburg oder Unternehmen, die eine Betriebsstätte dorthin verlagert haben, werden in Hamburg daher oft Schwierigkeiten haben einen Arzt zu finden, der eine Zusatzausbildung für den Bereich Betriebsmedizin hat.

Bei der Erstellung einer zwingend anzufertigenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt für den Unternehmer jedoch unverzichtbar. Die Gefährdungsbeurteilung muss auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden, ansonsten drohen Bußgelder. Der Betriebsmediziner prüft die Gesundheitsgefährdung an jedem Arbeitsplatz. Auch psychische Gefährdungen gehören dazu. Besonders im Schichtbetrieb oder bei Akkordarbeit, kann die Arbeit die Psyche des Arbeitsnehmers auf Dauer belasten und zu Erkrankungen führen. Das Ergebnis dieser Prüfung muss der Arbeitgeber dann in seine Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen. Neben dem Betriebsarzt benötigt jeder Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft in erster Linie die Unfallgefährdung der Mitarbeiter.

Ein externer Betriebsarzt für jeden Standort in Hamburg

Je nach Größe und Wirtschaftszweig Ihres Unternehmens errechnet sich die Betreuungsgruppe für die Grundbetreuung durch den Betriebsarzt. Wenn direkt am Standort Ihres Unternehmens im Hamburg kein Betriebsarzt verfügbar ist, stellt DOKTUS Ihnen einen externen Betriebsarzt in der Nähe. Die meisten Betriebe benötigen den Betriebsarzt zusätzlich zur Grundbetreuung für die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen. Hier können Sie mit DOKTUS einen individuellen Betreuungsservice vereinbaren, mit dem Sie auf der sicheren Seite sind. In der Handelsstadt Hamburg sind beispielsweise viele Menschen im kaufmännischen Bereich beschäftigt. Der Betriebsmediziner muss in diese Betriebe oft im Hinblick auf die gesundheitlichen Gefahren durch Bildschirmarbeit beraten.

Konkret hat jeder Mitarbeiter, der einen nicht unerheblichen Teil seiner Arbeitszeit vor einem Bildschirm verbringt, Anspruch auf die Durchführung der G 37, der Vorsorge Bildschirmarbeit. Das Angebot ist für den Arbeitgeber verpflichtend, die Kosten dafür muss er übernehmen. Im Rahmen der Betreuung durch DOKTUS können Sie diese und weitere Vorsorgeuntersuchung pauschal abdecken und den Behörden nachweisen. Häufig nachgefragt wird beispielsweise die Vorsorgeuntersuchung Lärm, die G 20 oder die G 24, Hauterkrankungen. Teilweise umfassend die Vorsorgeuntersuchungen nur eine Beratung am Ort. Der Betriebsarzt kommt dann nach Hamburg an Ihren Standort und untersucht und berät die Mitarbeiter. Teilweise müssen aber Blutproben entnommen werden, wie etwa bei der G 42, wenn es um Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung geht. In dem Fall kommen Kosten für die Untersuchung im Labor hinzu. Auch diese Kosten werden von DOKTUS transparent mit Ihrem Unternehmen im Vorfeld vereinbart.

Sie können ein Komplettpaket vereinbaren, das alle betriebsärztlichen Maßnahmen abdeckt. Am Ende des Jahres erhalten alle Betriebe, die DOKTUS in Hamburg betreut einen Jahresbericht für die Unterlagen. Wenn Ihr Unternehmen in Hamburg bisher noch nicht von einem Betriebsarzt betreut war, sollten Sie schnell handeln. Wer als selbstständiger Unternehmer nur wenige Mitarbeiter beschäftigt, kann die Auflagen der Behörden schnell und einfach erfüllen. DOKTUS bietet für jede Branche eine Komplettbetreuung zum Jahrespreis. Unterlagen für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und weitere Vorlagen sind inklusive. Als Arbeitgeber werden Sie durch die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Gefahren in Ihrem Betrieb sensibilisiert und können bei Bedarf schnell handeln.

Zwei Drittel der Neugründungen in Hamburg sind Einzelunternehmen

Im ersten Quartal 2017 ist die Zahl der Betriebsneugründungen in Hamburg um mehr als ein Drittel gestiegen. Tendenz weiter steigend. Nur ein geringer Anteil lag dabei im Baugewerbe und im Kfz Bereich. Ein Großteil der Neugründungen in Hamburg erstreckte sich auf das Kleingewerbe. Darunter fielen allein 38 Prozent und weitere 35 Prozent in den Bereich der Dienstleistungen, wie sich aus einem Bericht des Statistikamts Nord ergibt. 72 Prozent der Neugründungen tragen die Rechtsform des Einzelunternehmens. Gerade Gründer kleiner Betriebe sind häufig über ihre Pflichten im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit nicht informiert.

Diese Unwissenheit birgt jedoch ein hohes Haftungsrisiko. Kommt es beispielsweise zu einem Arbeitsunfall oder erkrankt ein Mitarbeiter aufgrund eines Gefahrstoffes am Arbeitsplatz, wird geprüft, ob der Arbeitgeber seine Pflichten vernachlässigt hat. Wer als Arbeitgeber die Pflichtvorsorgen nicht durchgeführt hat und seine Angestellten nicht über die Angebotsvorsorgen informiert, kann zur Verantwortung gezogen werden. Informieren Sie sich daher schnell und nutzen Sie das DOKTUS Angebot für eine Betreuung durch einen Betriebsarzt in Hamburg. Falls Sie auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen, können Sie sich ebenfalls an DOKTUS wenden.

Merken