Vorsorge G25: Alles Wichtige zur Untersuchung “Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten”

Vorsroge G25 - Untersuchung Fahr-, Steuer- & Überwachungstätigkeiten z.B. für Gablerstaplerfahrer

Die G25-Untersuchung ist vor allem für Gabelstapler-, LKW-, oder Scheinenfahrzeugfahrer wichtig.

Die G25-Untersuchung ist eine der am häufigsten durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Sie ist weder Pflicht- noch Angebotsuntersuchung, sondern vielmehr eine Vorsorgeuntersuchung, die die Eignung einer Person für eine bestimmte Tätigkeit feststellen soll und in der Regel durch den Betriebsarzt eines Unternehmens durchgeführt wird.

Fahrer von LKW, Gabelstaplern und Schienenfahrzeugen können G25-Untersuchung absolvieren

Diese Tätigkeiten sind vor allem Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, sprich das Führen von Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Flurförderfahrzeugen (z.B. Gabelstaplern) und Hebezeugen. Auch die Steuerung von Regalbediengeräten sowie die Überwachungstätigkeiten in Leitständen können eine G25 – Vorsorgeuntersuchung erfordern. Die Berufsgenossenschaften empfehlen grundsätzlich allen in dieser Branche Beschäftigten, eine G25 durchzuführen. Die einzige Ausnahme kann dann eintreten, wenn die bedienten Fahrzeuge besonders langsame oder einfache Fahrzeuge sind.

G25-Untersuchung: keine Rechtsvorschrift, lediglich Arbeitsanweisung

Die G 25 ist anders als bei der G37-Vorsorge kein Bestandteil der ArbMedVV (der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge). Sie ist eine Eignungsuntersuchung für die § 7 (2) DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gilt: “Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen”. Spätestens bei einem Unfall muss der Unternehmer also nachweisen, dass er sich versichert hat, dass sein Mitarbeiter sowohl fachlich wie auch gesundheitlich geeignet war, diese Tätigkeit auszuführen.

Eine der am häufigsten durchgeführten Vorsorge-Untersuchungen

Haftungsrechtlich ist die G25 also eine äußerst bedeutsame Untersuchung, vor allem deshalb, weil die Tätigkeiten auf deren Eignung die betreffenden Personen untersucht werden, nicht nur den Personen selber, sondern teilweise auch einer beträchtlichen Zahl Dritter gefährlich werden können. Diese Gefährdung kann beispielsweise durch Fehler des Steuerpersonals großer Industrieanlagen, oder durch den Transport großer Lasten entstehen. Aufgrund dieser Gefährdungsszenarios ist es wichtig, betroffenes Personal einerseits kompetent auszubilden, andererseits aber auch die körperliche Eignung der Personen regelmäßig zu überprüfen. Hier kommt die G25 ins Spiel.

Sehschärfe, Herz-Kreislauf-System und Bewegungsapparat sind Teil der Untersuchung

Durchgeführt wird im Rahmen der G 25 vor allem ein Sehtest zur Bestimmung von:

         
  • Sehschärfe
  • räumlichem Sehen und
  • Farbsinn der untersuchten Person.

Außerdem wird die Hörfähigkeit untersucht. Zusätzlich werden Urinuntersuchungen zur Bestimmung der Organfunktion insbesondere der Zuckerverarbeitung durchgeführt. Bei entsprechenden Arbeitsverhältnissen erfolgt auch die Untersuchung von Gesichtsfeld, Dämmerungssehen sowie Blendempfindlichkeit. Ebenso fliessen Befunde des Herz-Kreislaufsystems sowie des kompletten Bewegungsapparates ein.

Zusätzlich zu diesen praktischen Anwendungen, sind Beratungen des Untersuchten sowie des Unternehmers ein wichtiger Bestandteil der G25-Untersuchung. Diese Beratungen sollten vor allem eine arbeitnehmerfreundliche Ausrichtung des Arbeitsplatzes thematisieren, sowie Informationen zu ergonomischen Arbeitshaltungen und -abläufen beinhalten. Auch die arbeitnehmerfreundliche Einrichtung der Arbeitszeiten, kann Inhalt des Gesprächs sein.

Teilnahme ist immer freiwillig

Jede ärztliche Leistung ist in Deutschland freiwillig und kann immer abgelehnt werden. Allerdings muss der Unternehmer den Einsatz in bestimmten gefährdenden Bereichen oder Tätigkeiten neben der fachlichen von der ärztlichen Feststellung der Eignung abhängig machen. Wichtig – beispielsweise für die Fahrer von LKW – ist die Information, dass die Vorsorgeuntersuchung nicht mit einer Tauglichkeitsuntersuchung nach dem Verkehrsrecht zu vergleichen ist.

Ebenso wie die Teilnahme an der G25-Untersuchung freiwillig ist, ist es auch die Zustimmung zur Weiterleitung an den Arbeitgeber. Bevor die Untersuchungsergebnisse den Arbeitgeber erreichen, muss der Arbeitnehmer explizit zustimmen.