Wenn die KI zum Controller wird

Ein Ki-Agent kontrolliert eine Firmen-Angestellte

Neue KI-Regeln ab August. Was bald verboten ist …

Gefühlt benutzt sie inzwischen jeder. Innerhalb ganz kurzer Zeit ist die künstliche Intelligenz so tief in unser aller Leben durchgedrungen, dass sie kaum noch wegzudenken ist. Auch in vielen Betrieben spielt sie inzwischen eine wichtige Rolle. Sie eröffnet neue Wege und Chancen. Aber da wo es Möglichkeiten gibt, lauern auch Gefahren – und das gilt auch für die KI. Sie macht in Unternehmen vieles möglich – vieles was für manch einen Arbeitgeber sehr verlockend scheint, für die Beschäftigten aber gar nicht erfreulich ist. So lassen sich über per KI Leistungen und Verhalten ja sogar Emotionen überwachen. Letzteres ist allerdings schon untersagt. Und auch bei anderen Parametern heißt es für Arbeitgeber genau hin zu schauen, denn ab 2. August tritt der Hauptteil der KI-Verordnung der EU in Kraft. DOKTUS hat sich nicht nur genauer angeschaut, was da auf Unternehmer zukommt, sondern auch, was das für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bedeutet. Mehr zu den Chancen und Risiken von KI finden Sie auch hier.

Was die KI-Verordnung konkret verbietet

Wer bislang geglaubt hat, die neue Verordnung sei nur etwas für IT-Abteilungen und Juristen, irrt sich. Sie greift tief in den Betriebsalltag ein – und zwar dort, wo Beschäftigte besonders verwundbar sind. Verboten ist bereits seit Februar 2025 der Einsatz von KI zur Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz. Systeme, die etwa in Callcentern den Stresslevel von Mitarbeitern in Echtzeit analysieren oder in Meetings Gesichtsausdrücke auswerten, sind damit Geschichte. Ebenfalls untersagt ist das sogenannte Social Scoring, also die automatisierte Bewertung von Beschäftigten anhand persönlicher Merkmale oder Verhaltensweisen. Das klingt nach Dystopie – war aber bereits gängige Praxis in manchen Betrieben.

Vorsorge Bildschirm G 37

Ab 2. August: Hochrisiko-KI unter strenger Aufsicht

Mit dem Stichtag 2. August 2026 tritt der Kern der Verordnung in Kraft. Betroffen sind vor allem sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme – und hier werden viele Personalverantwortliche aufhorchen: Als Hochrisiko gilt künftig jede KI, die bei Einstellungen, Beförderungen, Aufgabenzuweisungen, Leistungsüberwachung oder Kündigungen eingesetzt wird. Das betrifft automatisierte Bewerbungsscreenings ebenso wie digitale Schichtplanungstools, die eigenständig Entscheidungen vorbereiten. Wer solche Systeme betreibt, muss sie in einer EU-Datenbank registrieren, ihre Funktionsweise transparent machen und vor allem sicherstellen, dass stets ein Mensch die Kontrolle behält. Aus Unternehmersicht heißt das: Finger weg von KI, die autonom über Menschen entscheidet – oder zumindest sehr genaues Hinschauen.

Der Betriebsarzt bekommt eine neue Aufgabe

Für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bringt die KI-Verordnung eine Rolle ins Spiel, die bislang kaum jemand so formuliert hat: Sie sind die natürlichen Ansprechpartner, wenn es darum geht, ob KI-gestützte Überwachung psychisch krank machen kann. Das ist keine Übertreibung. Ständige algorithmische Kontrolle, Echtzeit-Rankings, das Gefühl, jede Bewegung werde erfasst und bewertet – das alles erzeugt Stress, der sich in der Gefährdungsbeurteilung niederschlagen muss. Seit Januar 2026 hat die BAuA ihr Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung überarbeitet und schreibt ausdrücklich vor, dass KI-gestützte Arbeitsprozesse als eigener Belastungsbereich zu erfassen sind. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder bis 30.000 Euro, sondern im Schadensfall auch die persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Betriebsärzte können hier aktiv beraten: Welche KI-Systeme werden im Betrieb eingesetzt? Wie wirken sie auf die Beschäftigten? Gibt es Anzeichen für erhöhten psychischen Druck? Diese Fragen gehören künftig zum Standardrepertoire der betriebsärztlichen Beratung. 

Peter S. Kaspar

Quellen

EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689); BAuA: Handbuch Gefährdungsbeurteilung, Kapitel 9 (überarbeitet Januar 2026); Grant Thornton: Arbeitsrechtliche Aspekte vor dem Hintergrund der EU-KI-Verordnung (März 2026); IHK Köln: EU KI-Verordnung – Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

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