Vorsorge G35: Alles Wichtige zur Vorsorgeuntersuchung “Arbeitsaufenthalte im Ausland”

Vorsorge G35 Arbeitsaufenthalte im Ausland

Arbeiten in den Tropen ist für viele ein Traum, stellt aber auch gesundheitliche Risiken dar.

Nicht für jeden Besucher aus unseren Breitengraden allerdings, ist diese Klimazone ein reines Urlaubsziel – nicht wenige Menschen, ganz egal ob Diplomaten, Entwicklungshelfer oder Ingenieure, arbeiten in tropischen Gefilden.

Spezielle Vorsorgeuntersuchung für Aufenthalte in Tropen, Subtropen und Polarregionen

Diese Menschen müssen sich – wie auch Urlauber – auf die Reise besonders vorbereiten. Bei privaten Urlaubsreisen, lässt man sich meist in einem Tropeninstitut über mögliche gesundheitliche Gefahren aufklären. Als Arbeitnehmer gibt es dafür eine spezielle Vorsorgeuntersuchung: Die G35 Untersuchung.

Genau genommen geht es um die G35-Untersuchung für “Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen”. Diese besonderen klimatischen Belastungen liegen allerdings nicht nur in den Tropen, sondern ebenfalls in den Subtropen und den Polarregionen vor.

Beispiel: Lüneburg. Hier gibt es mittlerweile viele Firmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden. Deshalb müssen viele Arbeitgeber in Lüneburg ihre Mitarbeiter zur G35 schicken, damit diese ohne Risiko in die Tropen fahren können.

In welchen Fällen wird die G35 durchgeführt?

Laut einer Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), ergebe sich eine größere gesundheitliche Gefährdung von Arbeitnehmern vor allem durch eine teilweise mangelhaft medizinische Versorgung sowie mangelhafte hygienische Bedingungen verbunden mit infrastrukturellen Mängeln in diesen Bereichen. Außerdem seien endemische Infektionskrankheiten, etwa Cholera, in diesen Bereichen deutlich häufiger anzutreffen als in unseren Breitengraden. Die klimatischen Voraussetzungen hierfür (Hitze und Feuchtigkeit), könnten neben der starken Sonneneinstrahlung eine weitere Belastung für Menschen aus unseren Regionen darstellen.

Durch diese Voraussetzungen, können Tätigkeiten, die unter heimischen klimatischen Bedingungen nicht gefährlich sind, in diesen Klimazonen unter Umständen mit einer höheren Gesundheitsgefährdung verbunden sein. Psychisch und physisch gesunde Menschen können diesen Belastungen in der Regel etwas entgegensetzen. Menschen mit Vorbelastungen hingegen, könnten deutlich sensibler auf die veränderten Bedingungen reagieren – die G35-Untersuchung soll diesen Aspekt untersuchen.

Dabei kann die Untersuchung auch dann fällig werden, wenn in Ländern abseits der genannten Bereiche, mangelhafte Hygiene oder medizinische Infrastruktur vorhanden ist – explizit nennt die DGUV Teile Rumäniens und Bulgariens sowie asiatische Länder.

Welche Kriterien sind bei der Einzelfallprüfung für die G35 relevant?

Die notwendige Beratung, Betreuung und Durchführung der G35 Untersuchung, hängt dementsprechend von den den jeweiligen klimatischen Verhältnissen – und dem gesundheitlichen Status des Arbeitnehmers – ab. Grundsätzlich, so die DGUV, könne eine Entscheidung über die Untersuchung nur in Abhängigkeit von orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen getroffen werden. Folglich entscheidet der konkrete Einzelfall.

Folgende Kriterien sollen in der Einzelfallprüfung besonders beachtet werden:

  • Infektionsgefährdungen
  • klimatische Belastungen
  • belastende Umweltfaktoren
  • hygenische Mängel
  • defizitäre Infrastruktur (z.B. Trinkwasserversorgung, Rettungswesen)
  • medizinische Versorgung
  • Geografische Besonderheiten (z.B. Tätigkeiten in großer Höhe)
  • erhöhte Belastung durch UV-Strahlung

Inhalte der G35 Erstuntersuchung

Entscheidet sich der Arzt nach der Beratung für eine Durchführung der G 35 – Untersuchung wird eine so genannte Erstuntersuchung durchgeführt. Diese sollte bei einem Arbeitsaufenthalt von insgesamt mehr als 3 Monaten pro Jahr vor der ersten Ausreise durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle wie lange dieser erste Aufenthalt tatsächlich dauert. Bei entsprechenden Bedingungen vor Ort, sollte die Erstuntersuchung der G35 – Vorsorgeuntersuchung auch unabhängig von der Länge bei kürzeren Reisen durchgeführt werden.

Die Untersuchung umfasst hierbei eine ausführliche Anamnese, ein EKG sowie eine ausführliche reisemedizinische Beratung einschließlich Impf- und Malariaberatung. Unter Umständen ist auch eine Röntgenuntersuchung der Lunge Teil der G35-Untersuchung.

Nachuntersuchung(en) nach Rückkehr aus dem Ausland

Eine Nachuntersuchung wird üblicherweise nach Beendigung der Tätigkeit, sowie erneut 24-36 Monate später durchgeführt. Einzige Ausnahme bilden mehrwöchige Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen nach der Reise, die Anlass zu gesundheitlichen Bedenken geben könnten.

Auch neu eingetretene Schwangerschaften, oder der Wechsel in ein Land mit erheblich verschiedenen klimatischen Belastungen sorgen für eine frühzeitige Nachuntersuchung.

Wer führt die G-35 Untersuchung durch?

Durchführen darf die G35-Untersuchung jeder Arzt, der die Zusatzbezeichnung “Betriebsmediziner” oder “Tropenmedizinier” im Namen führt. Beide Ärzte sind speziell dafür ausgebildet, diese Untersuchung durchzuführen und kennen sich mit den Risiken und Gefahren von Aufenthalten in tropischen Regionen aus. Auch über alle nötigen Impfungen wissen die Ärzte Bescheid. Besonders empfehlenswert ist eine Durchführung durch den Betriebsarzt – bedingt durch die Nähe zu Betrieb und Arbeitnehmern.

Die G35-Untersuchung gibt es übrigens schon seit den 1980er Jahren – seit diesem Zeitpunkt ist sie für alle Unternehmen (und deren Arbeitnehmer) verpflichtend, die ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken.