Versichert bei Betriebsausflügen?

Karneval - Die fünfte Jahreszeit

Wer seinen Mitarbeitern erlaubt, beim Betriebsausflug eigene Wege zu gehen, sollte sich vorher über die Bedingungen der DGUV informieren

Sommerzeit heißt nicht nur Urlaubszeit. Auch viele Unternehmen legen den jährlichen Betriebsausflug gerne in die warme Jahreszeit. Das gute Wetter wird genutzt für Ausflüge zu Lande oder zu Wasser, für Wanderungen mit Grillfest oder Radtouren in der Umgebung. Doch was, wenn der gerade noch lustige Ausflug jäh unterbrochen wird – durch einen Unfall zum Beispiel? Was ist mit dem Kollegen, der einen über den Durst getrunken hat und dann stürzt? Darauf gibt die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV sehr detaillierte und manchmal überraschende Antworten. Wir von DOKTUS haben uns das mal genauer angesehen.

Sind Betriebsausflüge versichert?

Die gute Nachricht ist: Bei Betriebsausflügen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert. Betriebsausflüge werden behandelt wie normale Arbeitszeit, das heißt auch der unmittelbare Weg dorthin und wieder zurück nach Hause fällt unter den Versicherungsschutz der DGUV. So weit so gut, allerdings sind an den Betriebsausflug einige Bedingungen geknüpft. Erst sie machen den Ausflug zum Betriebsausflug. Zum Beispiel muss es eine klar definierte Veranstaltung des Arbeitgebers sein. Wenn sich einige Kollegen verabreden, um am Sonntag den Zoo zu besuchen, ist das noch kein Betriebsausflug und damit nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Es spielt zudem eine Rolle, welchen Zweck der Betriebsausflug hat, etwa den Zusammenhalt der Belegschaft. Das dürfte in der Regel kein Problem sein, denn Betriebsausflüge sind vermutlich die älteste Teambuilding-Maßnahme, die es überhaupt gibt. Ein weiteres Merkmal für einen ordentlich anerkannten Betriebsausflug scheint ein wenig überraschend: Die Unternehmensleitung muss dabei sein oder wenigstens ein offiziell bestellter Vertreter. Schließlich muss die Veranstaltung allen Beschäftigten eines Betriebes offenstehen.

Heißt das, dass einzelne Abteilungen keine Betriebsausflüge organisieren dürfen? Nein, das heißt es nicht. Allerdings auch bei Betriebsausflügen kleinerer Organisationseinheiten bedarf es einer Genehmigung der Geschäftsleitung. Die muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Es kann sich dabei auch um mündliche Absprachen handeln, soweit sie sich, wie die DGUV schreibt: „aus der gelebten Unternehmenskultur ergeben.“

Was passiert, wenn es auf einem Betriebsausflug zu einem Unfall kommt?

Wenn tatsächlich etwas passieren sollte, dann sind alle Teilnehmer gesetzlich unfallversichert. Allerdings gibt es Einschränkungen. Eine dürfte dabei eine ganz spezielle Rolle spielen. Ist der Unfall nämlich auf hohen Alkoholkonsum zurückzuführen, verliert das Unfallopfer seinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Ausgedehntes Zechen ist also bei Betriebsausflügen keine besonders gute Idee, wenn man versichert bleiben will.

Das gilt auch für den gemeinsamen „Absacker“ auf dem Nachhauseweg. Selbst, wer da völlig nüchtern bleibt, ist dann nicht mehr unfallversichert. Der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung greift nur auf dem direkten Weg nach Hause. Jede Unterbrechung aus gleich welchem persönlichen Anlass, beendet den Versicherungsschutz.

Sind Betriebsfeiern ebenfalls versichert?

Auch das ist es eine Frage der Definition. Wenn es sich etwa um eine private oder spontane Feier handelt, weil eine Kollegin oder ein Kollege Geburtstag hat oder befördert wird, dann greift die Unfallversicherung nicht, auch wenn die kleine Feier in die Räumlichkeiten des Unternehmens stattfindet. Anders sieht es wieder aus, wenn die Unternehmensleitung ein Fest ansagt und organisiert. Feste zur Ehrung von Betriebsjubilaren fallen also normalerweise unter den Schutz der DGVU.

Muss man an einem Betriebsausflug teilnehmen?

Es gibt Kolleginnen und Kollegen, für die ist ein Betriebsausflug ein Horror. Sie würden lieber in ihrem Büro am Computer sitzen und arbeiten, als mit wohlgelaunten Mitarbeiter:innen durch die Lande zu reisen. Theoretisch ist ein Betriebsausflug eine Pflichtveranstaltung, es handelt sich um Arbeitszeit. Wer sich davor drücken will, muss entweder Urlaub nehmen, oder den Tag im Büro verbringen, oder sich krankschreiben lassen. Einfach so wegzubleiben könnte zu Problemen führen.


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Peter S. Kaspar