Macht länger Arbeiten krank?
Acht Stunden sind genug – so ist es seit über einhundert Jahren in Deutschland für die Arbeitszeit festgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen soll ein Arbeitstag länger dauern. Das nennt man dann Überstunden, und die müssen auch bezahlt werden. Doch daran will die schwarz-rote Bundesregierung rütteln. Die Höchstarbeitszeit soll nicht mehr nach dem Tag, sondern der Woche bemessen werden. Es geht also um eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Dagegen liefen die Gewerkschaften Sturm. Ein neuer Vorschlag des arbeitgebernahen „Institut der deutschen Wirtschaft“ (IW) hat die Diskussion jetzt erneut befeuert. Das IW kann sich ein Pilotmodell für Bürobeschäftigte vorstellen. Auch das stößt bei den Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe. Das wichtigste Argument ist stets, dass längere Arbeitszeiten die Arbeitnehmer krank machen würden. Damit steht nun einmal mehr die Betriebsmedizin im Brennpunkt der Diskussion. Sie muss letztlich beurteilen, ob durch längere Arbeitszeiten die Risiken für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen. DOKTUS hat sich das genauer angesehen.
Der IW-Vorschlag: erst mal die Büros
IW-Arbeitsmarktexperte Oliver Stettes empfiehlt, in einem ersten Schritt nur jene Berufsgruppen von der Flexibilisierung zu erfassen, bei denen keine unmittelbaren körperlichen Gesundheitsrisiken drohen – konkret die Bürobeschäftigten. IW-Direktor Michael Hüther hatte bereits im ARD-Morgenmagazin argumentiert, der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft des 20. Jahrhunderts konzipiert worden. In der heutigen Dienstleistungsgesellschaft, in der häufig beide Partner erwerbstätig sind, müssten Beruf, Familie und Freizeit flexibler verzahnt werden. Die Koalition aus Union und SPD hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die tägliche Höchstarbeitszeit durch einen wöchentlichen Rahmen zu ersetzen. Arbeitsminister Hubertus Heil hat für Juni 2026 einen Gesetzesvorschlag angekündigt – allerdings hat sich Arbeitsministerin Bärbel Bas bereits von einer vollständigen Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
Was Gewerkschaften und Wissenschaft sagen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne klar ab. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betont, dass zu lange Arbeitstage nachweislich zu Erkrankungen führen – mit Kosten nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Wirtschaft und Gesundheitssystem. Berechnungen des Hugo-Sinzheimer-Instituts und des WSI der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass ohne tägliche Begrenzung in Spitzenphasen theoretisch Arbeitswochen von bis zu 73,5 Stunden möglich wären. Drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative gesundheitliche und soziale Auswirkungen, wenn die tägliche Arbeitszeit regelmäßig zehn Stunden überschreitet.
Die BAuA zieht eine klare Grenze
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist in ihrer Einschätzung eindeutig: Arbeitszeiten von mehr als acht, insbesondere aber mehr als zehn Stunden täglich, stellen eine Gefährdung dar und sind zu vermeiden. Entscheidend ist neben der reinen Stundenzahl auch die ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden täglich. Nur wer ausreichend Erholung findet, bleibt langfristig gesund, motiviert und leistungsfähig.
Selbstbestimmt oder fremdbestimmt – das ist die eigentliche Frage
Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist die entscheidende Frage nicht, ob Arbeitszeiten flexibel sind, sondern wer über diese Flexibilität bestimmt. Selbstbestimmte Flexibilität – etwa Gleitzeit, bei der Beschäftigte Beginn und Ende des Arbeitstages selbst wählen – kann die Gesundheit fördern und die Work-Life-Balance verbessern. Fremdbestimmte Flexibilität hingegen, bei der der Arbeitgeber einseitig über Lage und Länge der Arbeitszeit entscheidet, ist mit deutlich höheren Gesundheitsrisiken verbunden. Studien zeigen zudem, dass parallel zur zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten auch Arbeitsunfähigkeitszeiten und Frühverrentungen wegen psychischer Erkrankungen gestiegen sind. Ein direkter Kausalzusammenhang lässt sich nicht belegen – die Parallelität gilt unter Arbeitsmedizinern jedoch als ernstes Warnsignal. Hinzu kommt: Betriebsärzte sind nach geltendem Recht in die Gefährdungsbeurteilung jedes Betriebs eingebunden. Veränderte Arbeitszeitmodelle sind ein Gefährdungsfaktor, den sie bewerten müssen – unabhängig davon, wie der Gesetzgeber die Höchstgrenzen künftig zieht.
Betriebsärzte: unersetzlich in der Debatte
Genau hier liegt die besondere Verantwortung der Betriebsmedizin. Wenn Arbeitszeitmodelle künftig stärker in den Betrieben ausgehandelt werden – zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und den Beschäftigten selbst –, brauchen Unternehmen sachkundige Beratung, die nicht allein betriebswirtschaftliche, sondern auch gesundheitliche Kriterien im Blick hat. Betriebsärzte sind dabei unersetzlich: Sie kennen die konkreten Belastungssituationen im Betrieb, können Gefährdungsbeurteilungen anpassen und Beschäftigte individuell beraten. Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr, wie eng Arbeitsrecht und Arbeitsmedizin miteinander verknüpft sind. DOKTUS unterstützt Betriebe dabei, auch in einem sich verändernden regulatorischen Umfeld rechtssicher und gesundheitsförderlich zu handeln.
Peter S. Kaspar
Bildquelle: iStock, kovalto1
Quellen:
t-online.de, 29.05.2026: „Acht-Stunden-Tag vor Abschaffung: Experten legen Fokus auf Büroangestellte“
Tagesspiegel, Mai 2026: „IW-Chef für Abschaffung des Acht-Stunden-Tags“
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Flexible Arbeitszeiten, baua.de
Hans-Böckler-Stiftung / WSI: Arbeitszeit-Berechnungen
Oberberg Kliniken: „Flexibilisierung der Arbeitszeit und psychische Gesundheit“









