Krank in Teilzeit
Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten können, ist allgemein bekannt, aber dass sie sich in Teilzeit krankschreiben lassen können, ist bislang nicht möglich. Geht es nach der Finanzkommission Gesundheit, könnte sich das jedoch bald ändern. Unter den 66 Vorschlägen, die die von Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Kommission vorlegte, sind auch einige, die Unternehmen direkt betreffen und damit auch die Arbeitsmedizin. In diesem Zusammenhang wird das Thema Teilzeitkrankschreibung am heftigsten diskutiert. Was dahinter steckt, erklärt DOKTUS.
Skandinavisches Modell
Immer wieder sind es die skandinavischen Länder, die als Vorbild herhalten sollen, wenn hierzulande verschiedene Gruppen und Verbände über Reformen im Sozialbereich und im Gesundheitssystem diskutieren. In diesem Fall ist es Schweden, wo die sogenannte Teil-AU schon seit rund 70 Jahren praktiziert wird. Dort ist es der behandelnde Arzt, der letztlich entscheidet, ob eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz Krankenstandes arbeiten können. Die Arbeitsfähigkeit ist dort in 25, 50, 75 und 100 Prozent eingeteilt. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter, trotz Krankschreibung, zwei, vier oder sechs Stunden arbeiten kann. In Schweden ist das für Angestellte durchaus attraktiv, denn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall währt dort nur sehr kurz. Danach greift, wie in Deutschland, das Krankengeld.
Das System in Schweden wird oft anhand von drei Fällen erklärt. Bei einer Erkältung gibt es eher keine Teil-AU. Einerseits ist der Körper erheblich geschwächt und andererseits sollte niemand angesteckt werden. Bei einem Rücken- oder Bandscheibenproblem sieht es schon anders aus. Der Betroffene ist dann in bestimmten Tätigkeiten eingeschränkt, während er andere noch ausüben kann. Am heftigsten wird der dritte Beispielfall diskutiert: Die Depression. Genau in diesem Fall wird die Teil-AU ausdrücklich empfohlen und das auch über längere Zeiträume. Einerseits kann die Arbeit einen Patienten bis zu einem gewissen Grad stabilisieren, doch wird das Pensum oder der Stress zu hoch, kann sich die positive Wirkung ins Gegenteil verkehren.
Über das Für und Wider
Bei Anhängern und Gegnern des Vorschlages tun sich altbekannte Frontlinien auf. Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen die Teilzeitkrankschreibung rundweg ab. Sie stellen sich auf den Standpunkt: Krank ist krank. Vor allem die Gewerkschaften fürchten, dass seitens der Arbeitgeber im Krankheitsfall Druck ausgeübt werden könne. Dagegen begrüßen Arbeitgeber und Mittelstandsvertreter die Idee, von der sie sich höhere Flexibilität und weniger Ausfallzeiten versprechen.
Gespalten ist dagegen die Ärzteschaft. Während Hausärzte das System Teil-AU ausgesprochen skeptisch sehen, können viele Fachärzte der Idee einiges abgewinnen.
Auffällig still verhalten sich die Krankenkassen. Dafür gibt es vermutlich einen Grund: Zwar sehen die gesetzlichen Krankenkassen durchaus die Vorteile, die die teilweise Krankschreibung mit sich bringen würde. Allerdings wäre eine Einführung auch mit einem gewaltigen Strukturwandel und einem riesigen organisatorischen Aufwand verbunden, den die Kassen im Moment noch scheuen.
Ist die Teil-AU schon da?
Aber ist die Teilzeit-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht schon längst in Deutschland angekommen? Schließlich wird hier seit Jahren das Berufliche Eingliederungs-Management (BEM) angeboten. Es ermöglicht Langzeiterkrankten stufenweise wieder in den Beruf zurückzukehren. Doch der Unterschied zwischen Teil-AU und BEM ist riesig. Das BEM greift erst, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen lang krankgemeldet war. Die Teil-AU kann schon vom ersten Krankheitstag an ausgestellt werden. Sie ist also deutlich flexibler handhabbar.
Was bedeutet das für Betriebsärzte?
Es ist durchaus denkbar und wahrscheinlich, dass sich auch das Aufgabenfeld von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten verändern könnte. Denkbar wäre zum Beispiel eine Art Monitoring. Gerade im vieldiskutierten Bereich der psychischen Erkrankungen spielt das eine große Rolle. Wenn sich etwa während oder durch die Arbeit der Gesundheitszustand so ändert, dass eine Neubewertung der Arbeitsfähigkeit notwendig ist, kann die Expertise des zuständigen Betriebsarztes von großem Nutzen sein. Möglicherweise müssen sich Betriebsärztinnen und Betriebsärzte auch auf dem Feld der Gefährdungsbeurteilung neu orientieren, sollte die Teil-AU kommen.
Fazit
Es ist wie mit den berühmten Möbeln, die aus Schweden kommen. Die einen finden sie genial, die anderen halten sie für tückisch. Dazwischen gibt’s kaum etwas. Tatsächlich spricht einiges für die Teil-AU. Sie könnte auch dem mobilen Arbeiten wieder Auftrieb geben, das in der Nach-Coronazeit von Arbeitgebern wieder skeptischer gesehen wird. Andererseits stecken auch Gefahren in dem Reformvorschlag. Die betreffen in erster Linie die Krankenkassen, die mit elektronischer Patientenakte und elektronischer Krankschreibung sowieso im Moment in einem großen Umbauprozess stecken. Eine Teilzeitkrankschreibung würde einen kompletten und teuren Systemumbau bedeuten. Der wäre aber nur dann wirklich gerechtfertigt, wenn das neue System der Krankschreibung wirklich zu einem Erfolg wird.
Peter S. Kaspar
Bildquelle: iStock, Benjavisa









