Als Compliance bezeichnet man die Bereitschaft eines Unternehmens, sich an Recht, Gesetze und Regeln zu halten. Eine Compliance-Abteilung ist dazu da, diesen Grundsätzen Geltung zu verschaffen. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das seit Dezember schon für Betriebe ab 50 Mitarbeitern gilt,…
Über die Beweislastumkehr im Hinweisgeberschutzgesetz
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