Hitzefrei! Ab wann sagt Arbeitsschutzregel ASR A3.5
Die Regel für die Hitze
Jedes Jahr, wenn das Thermometer über 30 Grad steigt, setzt die gleiche Diskussion wieder ein: Ab wann gibt es für Beschäftigte eigentlich hitzefrei – und warum eigentlich nicht? Tatsächlich kennt das deutsche Arbeitsrecht kein „Hitzefrei“ wie in der Schule. Im Grunde genommen darf jeder Arbeitgeber mit dem Thema Hitze so umgehen, wie es ihm gefällt. Das heißt allerdings nicht, dass es nicht Regeln gibt. Die ASR A3.5 gibt dem Arbeitgeber solche Regeln in Form von Empfehlungen an die Hand. Er ist zwar nicht verpflichtet, ihnen nachzukommen. Doch wenn es dann zu einem Vorfall kommt, ist es am Arbeitgeber nachzuweisen, dass das Geschehene nichts mit der Hitze zu tun hatte, oder eben, dass er alle Regeln eingehalten habe. DOKTUS erklärt genauer, was es mit der ASR A3.5 auf sich hat.
Was die ASR A3.5 ist – und was nicht
Die ASR A3.5 ist eine Technische Regel für Arbeitsstätten. Technische Regeln dieser Art konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und geben dem Stand der Technik sowie arbeitsmedizinischer Erkenntnisse eine praktische Form. Wer die ASR A3.5 einhält, kann davon ausgehen, die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass er auf anderem Weg ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht – was im Streitfall schwer zu belegen ist. Streng genommen ist die Regeltemperatur von 26 Grad kein Grenzwert im rechtlichen Sinne, sondern ein Sollwert. Dass daraus im Ernstfall trotzdem eine scharfe Haftungsfrage wird, hat viele Arbeitgeber überrascht.
Drei Schwellen, drei Stufen
Das Herzstück der ASR A3.5 ist ein Stufenmodell mit drei Temperaturschwellen. Bis 26 Grad Lufttemperatur gilt ein Arbeitsraum als gesundheitlich zuträglich – zumindest für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten. Wird diese Marke überschritten, sollte der Arbeitgeber prüfen, ob Maßnahmen zur Senkung der Wärmebelastung erforderlich sind. Ab 30 Grad wird aus dem Sollte ein Muss: Dann sind wirksame Maßnahmen zwingend zu ergreifen. Und ab 35 Grad gilt ein Raum ohne besondere Schutzvorrichtungen schlicht als nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Das Stufenmodell folgt dabei dem sogenannten TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, organisatorische vor personenbezogenen. Ein Ventilator allein reicht also als Antwort auf 34 Grad im Büro in der Regel nicht aus.
Was Arbeitgeber konkret tun können
Die ASR A3.5 listet eine Reihe beispielhafter Maßnahmen auf, die je nach Temperaturstufe greifen. Bei erhöhter Sonneneinstrahlung kommen zunächst bauliche oder nachrüstbare Lösungen in Betracht: außenliegende Jalousien, Markisen oder reflektierende Fensterfolien. Dazu kommen organisatorische Maßnahmen wie das Verlegen von Arbeitszeiten in die Morgen- oder Abendstunden, Nachtlüftung der Gebäude, die Bereitstellung kühler Getränke oder das Anpassen der Kleidungsvorschriften. Für Beschäftigte, die besonders schutzbedürftig sind – darunter Schwangere, Jugendliche, ältere Beschäftigte oder Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen – gelten erhöhte Sorgfaltspflichten, die bereits bei niedrigeren Temperaturen einsetzen. Kein Recht auf Hitzefrei entsteht durch all das trotzdem: Wer eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, bewegt sich arbeitsrechtlich auf dünnem Eis. Wohl aber ist der Arbeitgeber bei bestimmten Temperaturen verpflichtet, einen geeigneten Ausweicharbeitsplatz anzubieten
Die Rolle des Betriebsarztes
Genau hier kommt der Betriebsarzt ins Spiel. Denn die Gefährdungsbeurteilung, auf die die ASR A3.5 mehrfach verweist, ist keine Aufgabe, die Arbeitgeber allein stemmen müssen – und in der Praxis auch keine, die sie gut allein stemmen können. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beurteilen, welche Beschäftigten besonders hitzegefährdet sind, beraten bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und unterstützen im Fall einer Hitzeschutzunterweisung. Seit der sechsten Änderung der ASR A3.5 im Jahr 2022 sind die Anforderungen an Maßnahmen bei Sommerhitze noch einmal präzisiert worden – ein Anlass, auch bestehende Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen. DOKTUS vermittelt die Fachleute, die dabei helfen können – unkompliziert, telemedizinisch und rechtssicher.
Peter S. Kaspar
Quellen:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): ASR A3.5 Raumtemperatur (aktuelle Fassung inkl. 6. Änderung 2022); Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 3.5; Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3; IG Metall: Ratgeber Sommerhitze am Arbeitsplatz (2025).



Quelle: istock, wildpixel
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