So lassen sich Arbeitnehmer Schuheinlagen vom Betriebsarzt verschreiben

So lassen sich Arbeitnehmer Schuheinlagen vom Betriebsarzt verschreiben

Private Einlagen dürfen nicht einfach für Sicherheitsschuhe verwendet werden.

Etwa 7,5 % der Frauen und 4,5 % der Männer in Deutschland benötigen orthopädische Schuheinlagen. Das Thema Einlagen ist damit auch für Unternehmen relevant, in denen das Tragen von Arbeitssicherheitsschuhen verpflichtend ist.

Eine besondere Schutzfunktion hat die Fußbekleidung dort, wo die Arbeitnehmer mit schwerem Gerät und Materialien Umgang haben. Zum Beispiel auf dem Bau, in der Fertigung aber auch in der Gastronomie sind Angestellte per Arbeitsschutzgesetz angehalten, Sicherheitsschuhe zu tragen.

Einlagen nicht einfach in Arbeitssicherheitsschuhe legen

So wie an Arbeitssicherheitsschuhe besondere Anforderungen gestellt werden, gelten auch für Einlagen spezielle Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Privat verschriebene Einlagen dürfen nicht einfach für Sicherheitsschuhe verwendet werden. Um die Schutzfunktion des Arbeitssicherheitsschuhes zu 100 % zu gewährleisten, dürfen nur vom Hersteller zertifizierte Einlagen in die Schuhe.

Auch rechtlich ist das Tragen privater Einlagen im Sicherheitsschuh eine heikle Angelegenheit: Sicherheitsschuhe müssen baumustergeprüft sein (das heißt bestimmten Normen entsprechen). Eine Veränderung des Schuhes, durch Einlegen einer Einlage, verändert die Beschaffenheit des Schuhs – und der Status als geprüfter Sicherheitsschuh erlischt. Achtung: Nicht nur orthopädische Einlagen sind in Sicherheitsschuhen ein Problem – selbst Fell- oder Geleinlagen sorgen dafür, dass der Sicherheitsstatus des Schuhs erlischt!

Eine Lösung des Problems bieten Hersteller, deren Schuhe explizit für das Tragen von Einlagen zugelassen sind. Verschiedene Einlagen wurden hier in die Baumusterprüfung des Schuhes mit einbezogen, und sind daher im Gebrauch zulässig. Zu Beachten sind bei dieser Variante allerdings die Vorgaben des Herstellers, bezüglich Typ und Firma der Einlage. Die Anpassung einer orthopädischen Einlage in den Schuh, sollte allerdings nur von einem Experten vorgenommen werden. Die Einlage muss schließlich an den Schuh und Fuss des Trägers angepasst werden.

Von der Verschreibung zur Einlage: Das müssen Arbeitnehmer beachten

Ob an einem bestimmten Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe getragen werden müssen, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ist das der Fall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Spezialschuhwerk. Der Arbeitgeber muss jedoch nur die Kosten für ein übliches Modell übernehmen.

Je nachdem was die Ursache für die Einschränkung ist, übernehmen entweder eine der öffentlichen Versorgungswerke oder die Unfallversicherung die Aufwendungen für die orthopädische Anpassung. Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder das zuständig Integrationsamt springen ein, wenn die Einschränkung auf ein angeborenes Leiden zurückgeht. Werden die Einlagen nach einem Arbeitsunfall notwendig, zahlt der Träger der Unfallversicherung. In jedem Fall keinen Zuschuss gewährt die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Bescheinigung des Betriebsarztes. Mit dem Attest des Betriebsarztes wendet sich der Angestellte an ein Fachgeschäft für orthopädische Einlagen. Den Arbeitssicherheitsschuh nicht vergessen! Im Fachgeschäft prüfen die Spezialisten, ob für den jeweiligen Schuh eine Einlage angefertigt werden kann, die den Vorgaben entspricht. Ist das der Fall, findet der Arbeitnehmer zudem Beratung zum Antrag bei der Rentenversicherung oder dem Träger der Unfallversicherung.

Weitere Informationen zu orthopädischem Fußschutz auf den Seiten der DGUV.