Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung
Die Beleuchtung am Arbeitsplatz umfasst alle Einrichtungen, mit denen Arbeitsstätten durch Tages- und Kunstlicht so versorgt werden, dass Beschäftigte sicher und ohne vorzeitige Ermüdung arbeiten können. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein davon getrenntes System, das bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung einspringt und das sichere Verlassen des Gebäudes sowie das Beenden gefährlicher Tätigkeiten ermöglicht. Die Rechtsgrundlage bildet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie wird durch die Technische Regel ASR A3.4 zur Beleuchtung und Sichtverbindung konkretisiert. Die Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege regelt die ASR A2.3
Wie hell muss ein Arbeitsplatz sein?
Nach dem Anhang der ArbStättV müssen Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit Kunstlicht ausgestattet sein, das dem Sehvermögen der Beschäftigten angepasst ist. Die ASR A3.4 nennt dafür Mindestwerte der Beleuchtungsstärke, gemessen in Lux. Für Bildschirm- und Büroarbeit gilt ein Wert von mindestens 500 Lux am Arbeitsplatz, im Umgebungsbereich sollten es mindestens 300 Lux sein. Für feine Arbeiten und anspruchsvolle Sehaufgaben liegen die Werte deutlich höher. Neben der Helligkeit zählen Blendfreiheit, die Vermeidung von Reflexen auf Bildschirmen, gleichmäßige Ausleuchtung und eine passende Farbwiedergabe. Mit zunehmendem Alter brauchen Beschäftigte mehr Licht für dieselbe Sehleistung, was bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. In der dunklen Jahreszeit gewinnt die Qualität des Kunstlichts an Bedeutung, weil das Tageslicht als Ausgleich zunehmend wegfällt.
Welche Anforderungen gelten für Tageslicht und Blendung?
Zum Tageslicht gehört nach dem Anhang der ArbStättV auch eine Sichtverbindung nach außen. Tageslicht dient nicht nur der Helligkeit, es erleichtert auch die zeitliche Orientierung und wird von vielen Beschäftigten als angenehm empfunden. Zugleich kann direkte Sonneneinstrahlung zum Problem werden: Im Büro können bei Sonne leicht 2.000 bis 10.000 Lux erreicht werden, was Blendung und Reflexe auf Bildschirmen verursacht. Ein geeigneter Sonnenschutz gehört deshalb zur Ausstattung. Bei der Kunstbeleuchtung kommt es darauf an, Blendung und Flimmern zu vermeiden und Bildschirme so zu stellen, dass sich weder Leuchten noch Fenster darin spiegeln. Beleuchtungsanlagen altern, und Verschmutzung lässt die Helligkeit sinken. Die ASR A3.4 arbeitet daher mit einem Mindestwert der Beleuchtungsstärke (Wartungswert), unter den die mittlere Beleuchtungsstärke nicht fallen darf. Wer Leuchten regelmäßig reinigt, die Beleuchtungsstärke misst und defekte Leuchtmittel zügig ersetzt, hält diesen Wert ein.
Was ist eine Sicherheitsbeleuchtung und wann ist sie vorgeschrieben?
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich, wenn bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Gefahren für die Beschäftigten entstehen können. Für Fluchtwege nennt die ASR A2.3 dafür mindestens 1 Lux und eine Betriebsdauer, die das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte sicherstellt, mindestens aber 30 Minuten. Anlagen werden in der Praxis häufig für eine längere Betriebsdauer ausgelegt, abhängig vom Gebäudetyp. In Arbeitsbereichen mit besonderer Gefährdung, etwa in Laboren, in elektrischen Betriebsräumen oder in der Nähe ungesicherter Arbeitsgruben, gelten nach ASR A3.4 höhere Werte, und die Sicherheitsbeleuchtung muss in sehr kurzer Zeit anspringen. Optische Sicherheitsleitsysteme, also beleuchtete oder nachleuchtende Rettungszeichen, zeigen den Weg ins Freie. Für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Beherbergungsbetriebe enthalten zusätzlich die baurechtlichen Vorschriften der Länder weitergehende Vorgaben.
Wie wird eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft?
Der Betreiber muss die Anlage instand halten und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit prüfen. Abstände und Umfang ergeben sich aus den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN VDE V 0108-100-1. Zusätzlich ist nach Baurecht eine Prüfung durch eine befähigte Person üblich, häufig im Abstand von drei Jahren. Die Ergebnisse gehören in ein Prüfbuch, und Wartung und Reparatur übernimmt eine Elektrofachkraft. Fehlt der Nachweis, drohen im Schadensfall Haftungsfragen und Probleme mit dem Versicherungsschutz. Beschäftigte sollten außerdem über die Wirkungsweise der Sicherheitsbeleuchtung unterwiesen werden: Sie müssen wissen, dass die Notleuchten bei Stromausfall von allein anspringen, wo die Fluchtwege verlaufen und wie sich die Räumung des Gebäudes üblicherweise abspielt. Regelmäßige Räumungsübungen festigen dieses Wissen.
DOKTUS unterstützt Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung, auch in Bezug auf Beleuchtung und Sehbelastung am Arbeitsplatz. Die arbeitsmedizinische Vorsorge bei Bildschirmarbeit gehört ebenso zum Leistungsspektrum. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Arbeitsplätze beleuchtet sein sollten und wie sich die Vorsorge sinnvoll organisieren lässt.



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