Wenn die Augen schleichend schwächer werden

Presbyopie

Es beginnt harmlos. Der Kollege stellt die Schriftgröße am Rechner etwas größer ein. Der Lagerarbeiter hält die Lieferscheine ein bisschen weiter weg. Der Kranführer blinzelt öfter als früher. Niemand sagt etwas. Niemand fragt. Und genau das ist das Problem. Nachlassende Sehkraft im Alter ist eine biologische Tatsache. Ab Mitte vierzig, spätestens ab fünfzig verändert sich die Anpassungsfähigkeit des Auges – die Fähigkeit, zwischen Nähe und Ferne zu wechseln – bei praktisch jedem Menschen. Die sogenannte Altersweitsichtigkeit, medizinisch Presbyopie, ist kein Einzelschicksal. Sie ist der Normalzustand einer ganzen Generation, ausgerechnet der Babyboomer-Generation, die aktuell das Rückgrat des deutschen Arbeitsmarkts bildet. DOKTUS über Sehkraft, Alter und eine gefährliche Lücke im System.

Verdrängen als Strategie

Was in der Arztpraxis ein banaler Befund wäre, wird am Arbeitsplatz zum Identitätsproblem. Wer zugibt, dass er die Beschriftung auf dem Sicherheitsaushang nicht mehr liest, gibt gleichzeitig zu: Ich werde alt. Im Arbeitsleben, wo Leistungsfähigkeit und Selbstbild eng miteinander verknüpft sind, ist das ein erheblicher psychologischer Widerstand. Fehler werden anders erklärt. Die Brille bleibt in der Jackentasche. Und der Schriftgrad am Bildschirm wandert nach oben, ohne dass jemand danach gefragt hätte. Dieses Verdrängen ist menschlich verständlich. Es ist aber auch gefährlich. Denn schlechte Sehkraft erzeugt nicht nur Fehler. Sie erzeugt Unfälle, zum Beispiel Stolperunfälle, weil Unebenheiten zu spät wahrgenommen werden, Maschinenunfälle, weil Anzeigen falsch abgelesen werden und im schlimmsten Fall: schwere Arbeitsunfälle, weil ein Fahrzeugführer schlicht nicht mehr so scharf sieht wie er glaubt.

Zwei Instrumente – und ihre Grenzen

Das deutsche Arbeitsschutzsystem kennt für die Sehkraft am Arbeitsplatz im Wesentlichen zwei Instrumente. Für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen gibt es die Angebotsvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die im Volksmund noch immer unter dem alten Namen G37 bekannt ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Untersuchung anzubieten – für Arbeitnehmer über vierzig in Abständen von drei Jahren. Für Beschäftigte in Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten – Staplerfahrer, Kranführer, Maschinenbediener – gibt es die frühere G25, seit 2022 offiziell als DGUV-Empfehlung neu gefasst, die neben der Sehschärfe auch Gesichtsfeld, Dämmerungssehen und räumliches Sehen prüft. Beide Instrumente haben ihre Stärken. Beide haben aber auch eine gemeinsame strukturelle Schwäche: Sie greifen nur, wenn der Beschäftigte mitmacht. Die Angebotsvorsorge am Bildschirmarbeitsplatz ist freiwillig. Wer nicht möchte, lehnt ab – ohne Konsequenzen. Und wer verdrängt, möchte meistens nicht.

Vorsorge Bildschirm G 37

Die Lücke ist real

Hinzu kommt ein blinder Fleck im System, der selten benannt wird. Nicht jeder Arbeitsplatz fällt unter die Bildschirmvorsorge, und nicht jeder Betrieb schickt seine Mitarbeiter regelmäßig zur G25. Handwerker, Monteure, Lageristen ohne Staplerschein, Reinigungskräfte, Haustechniker – eine ganze Gruppe von Beschäftigten, für die keine systematische Sehkraftkontrolle vorgesehen ist, solange sie keine Beschwerden aktiv äußern. Genau das aber tun ältere Arbeitnehmer, die verdrängen, nicht. Das Ergebnis ist eine Kontrolllücke, die mit dem demographischen Wandel Jahr für Jahr größer wird. Der Anteil älterer Beschäftigter am Arbeitsmarkt steigt. Die Presbyopie-Phase trifft immer mehr Menschen mitten in ihrer aktiven Berufszeit. Und das System verlässt sich darauf, dass sie selbst den ersten Schritt machen.

Der Betriebsarzt als einziger Ausweg

Es gibt nur einen Akteur, der diese Lücke proaktiv schließen kann: den Betriebsarzt. Nicht weil er neue Pflichten einfordern kann, die das Gesetz nicht vorsieht. Sondern weil er der einzige ist, der das Thema ansprechen kann, ohne dass es wie ein Vorwurf klingt. Die regelmäßige betriebsärztliche Betreuung – auch abseits formaler Vorsorgeuntersuchungen – bietet den Rahmen, um Sehkraft als selbstverständliches Gesundheitsthema zu platzieren. Nicht als Test, den man bestehen oder scheitern kann. Sondern als Routinefrage: Wann haben Sie zuletzt Ihre Augen untersuchen lassen? Betriebe, die ihre Betriebsärzte aktiv in die Gesundheitskultur einbinden, haben hier einen messbaren Vorteil. Die Dunkelziffer unkorrigierter Sehschwäche am Arbeitsplatz ist hoch – und sie ist vermeidbar. DOKTUS unterstützt Unternehmen dabei, betriebsärztliche Strukturen aufzubauen, die nicht nur reagieren, sondern vorausdenken.

Sehen, was andere übersehen

Die gute Nachricht: Das Problem ist lösbar. Eine Brille kostet wenig. Eine Arbeitsplatzbrille für Bildschirmarbeit ist nach ArbMedVV sogar vom Arbeitgeber zu finanzieren, wenn der Betriebsarzt sie empfiehlt. Was es braucht, ist nicht mehr Regulierung, sondern mehr Bewusstsein – beim Arbeitgeber, der die Angebotsvorsorge nicht nur formal anbietet, sondern aktiv bewirbt. Und bei den Beschäftigten selbst, denen klar werden muss: Eine Sehkraftprüfung beim Betriebsarzt ist kein Eingeständnis von Schwäche. Sie ist das Gegenteil davon.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, Jacob Wackerhausen

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