DOKTUS » Betriebsarzt » Vorsorge G 17: Künstliche optische Strahlung
Zu Beginn des Jahres 2015 wurde die endgültige Version eines neuen Grundsatzes zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung vorgestellt. Die G17 “Künstliche optische Strahlung” dient als Vorsorge, um Erkrankungen, die durch solcherart Strahlenbelastungen entstehen können, auszuschließen beziehungsweise frühzeitig zu erkennen. Im Gegensatz zum natürlichen Sonnenlicht wird die künstliche optische Strahlung zum Beispiel in Lampen, Lasern, LEDs, Solarien oder Heizstrahlern erzeugt.
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Kommentar
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