Was kostet ein Betriebsarzt?

Zusätzliche Pausen und Kündigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen

Für die Betriebs-Arzt-Kosten gibt es eine Formel

Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt, muss eine betriebsärztliche Versorgung nachweisen. So will es der Gesetzgeber. Doch wie viel muss man als Unternehmen dafür bezahlen? Die Kosten für die arbeitsmedizinische Grundbetreuung richten sich in Deutschland nach dem Leitfaden der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ – der sogenannten DGUV 2-Formel. Egal, was Ihnen manche Betriebsärzte erzählen mögen, die Kosten für die Grundbetreuung sollten sich in diesem Rahmen bewegen.

So funktioniert die DGUV 2-Formel

Im wesentlichen werden die Kosten für eine betriebsärztliche Betreuung über die Anzahl der Mitarbeiter errechnet. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Art der Tätigkeit. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, der nur am Computer sitzt, wird anders bewertet als jemand, der zum Beispiel an einem Hochofen arbeitet. Jedes Berufsbild ist im sogenannten WZ-Schlüssel einer Gefahrenklasse zugeordnet. Es gibt deren drei. In Gruppe 1 finden sich die potentiell gefährlichsten Berufe wie zum Beispiel Bergmann, Forstwirt oder Bauarbeiter. Für die gilt bei der Berechnung der betriebsärztlichen Versorgung der Faktor 2,5. Die meisten, aber nicht alle, Handwerksberufe werden in Gruppe 2 geführt. Ihr Faktor liegt bei 1,5. Arbeitsplätze im Büros oder im Handel gehören der Gruppe 3 an. Sie werden mit einem Faktor von 0,5 berechnet. Da aber in einem Betrieb nicht nur der Arbeitsmediziner Aufgaben erfüllen muss, sondern auch noch die Sicherheitsfachkraft (SiFa), teilen sich die errechneten Stunden auf die beiden Akteure auf, wobei die gesetzliche Regel lautet, dass einer der beiden mindestens 0,2 Stunden pro Mitarbeiter pro Jahr aufbringen muss. Am Ende wird der Stundenanteil des Betriebsarztes mit seinem Stundenhonorar multipliziert und man weiß, was man im Jahr bezahlen muss. Hört sich kompliziert an, ist aber gar nicht so schwer. 

Betriebsarzt-Kosten

Die Kosten für einen Betriebsarzt berechnen sich nach dem Faktor der Gefahrenklasse multipliziert mit der Anzahl der der Mitarbeiter (Vollzeit-Äquivalente). Das Ergebnis wird dann mit dem Anteil des Betriebsarztes am Gesamtaufkommen multipliziert und dem Stundenhonorar für den Betriebsarzt.

Drei Beispiele

Ein Schreibbüro beschäftigt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit. Ihr Betriebsarzt setzt einen Stundensatz von 98 Euro an. Sie alle arbeiten am Computer und gehören somit der Gefahrengruppe 3 an. Der betriebsärztliche Anteil liegt bei 40%. Die Formel ist also leicht auszurechnen: 11 Mitarbeiter x 0,5 x 40 % x 98 EUR = 215,60 Euro. Da die Firma  ihre Rechnungen monatlich bezahlt, muss sie für eine ausreichende betriebsärztliche Grundversorgung im Monat gerade mal 17,97 Euro netto berappen.

Eine Metallbaufirma hat 40 Mitarbeiter in Vollzeit. Sie arbeiten an Maschinen und sind daher in der Gruppe 2 mit dem Gefahrenfaktor 1,5. Die Kosten errechnen sich aus der Formel: 40 Mitarbeiter x 1,5 x 20 % x 98 EUR = 1.176. Die monatlichen Kosten für den Betriebsarzt belaufen sich hier auf 98,- Euro netto.

In einem forstwirtschaftlichen Betrieb  sind 20 Mitarbeiter angestellt. Da sie alle mit Motorsägen hantieren und notfalls auf Bäume klettern müssen, um Äste zu kappen, gehören sie zur hochgefährdeten Gruppe 1 mit dem Faktor 2,5. Die Formel lautet: 20 Mitarbeiter x 2,5 x 20 % x 98 EUR = 980 Euro. Monatlich 81,66 Euro netto.

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