Betriebsärzte helfen, Milliarden zu sparen

Weniger Betriebsunfälle = weniger Krankenstände – auch hier hilft ein kompetenter Betriebsarzt

Ist die Verpflichtung für jedes Unternehmen einen Betriebsarzt zu benennen, nur eine weitere bürokratische Schikane des Staates oder ist es eine Notwendigkeit, dass Arbeitsmediziner das Umfeld von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stets im Blick haben? Belastbare Zahlen könnten eine Antwort geben, aber eben doch nur bedingt. Niemand kann genau sagen, wie viele Beschäftigte dank der betriebsärztlichen Kunst nicht erkrankt sind. Die zentrale Aufgabe von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten ist die Vorsorge und Vorbeugung. Und daher ist ihre Tätigkeit auch ein klassisches Beispiel für das sogenannte Präventions-Paradoxon. Wenn jemand an seinem Arbeitsplatz gesund bleibt, ist es völlig unklar, ob es daran liegt, dass er eine robuste Gesundheit hat oder aber den Ratschlägen gefolgt ist, die ihm sein Betriebsarzt nach einer Vorsorgeuntersuchung gegeben hat. Über die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen informiert DOKTUS hier: Vorsorgeuntersuchungen

Millionen von Fehltagen erzeugen Milliarden an Schäden

Trotzdem hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) einige Interessante Zahlen auf den Tisch gelegt. Sie stammen zwar aus dem Jahr 2019, aber das letzte Jahr vor der Corona-Krise spiegelt die Situation am korrektesten wieder. Demnach summierte sich die Zahl der Fehltage aufgrund von Arbeitsunfällen auf 712,2 Millionen. Und das hatte Folgen. Der volkswirtschaftliche Schaden hierfür wurde auf 88 Milliarden Euro geschätzt. Doch das ist noch nicht alles. Betrachtet man die Bruttowertschöpfungskette, verlieren Unternehmen durch Krankheiten ihrer Beschäftigten 149 Milliarden Euro, also deutlich mehr.

Kleine und mittelständische Unternehmen schwerer betroffen

Gerade die letzte Zahl zeigt das Dilemma. Dass ein Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz und damit seine Produktivität fehlt, ist die eine Sache. Eine andere ist, dass sein Kollege auf seine Arbeitsergebnisse angewiesen ist. In großen Unternehmen fällt das nicht besonders auf, denn für einen Vertreter ist schnell gesorgt. Doch kleine und mittlere Unternehmen haben oft kein Back-up, falls ein Mitarbeiter ausfällt. Dann bleibt die Arbeit liegen oder wird nur unzulänglich erledigt. So trifft es die Kleinen am Ende viel härter. Paradoxerweise sind aber unter den wenigen Unternehmen, die den Sinn einer betriebsärztlichen Betreuung anzweifeln, gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen. Für Großunternehmen ist die Erfüllung der Verpflichtungen in Sachen Arbeitsschutz dagegen meist eine reine Routineangelegenheit. Hier sind Betriebsärzte häufig direkt angestellt. Da die Aufgaben eines Betriebsarztes mit der Größe des Unternehmens wachsen, lohnt es sich ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten, eine Arbeitsmedizinerin oder einen Arbeitsmediziner direkt an das Unternehmen zu binden.

Trennschärfe beim Arbeitsschutz

Was nun genau zum Arbeitsschutz gehört und wie er auszusehen hat, ist nicht einheitlich zu definieren. Es kommt auf die Branche und den Betrieb an. Das wird deutlich an einem Beispiel. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Hauterkrankungen (G24) ist eine Untersuchung für viele Branchen, wie zum Beispiel Lackierer, Maler, Bäcker, Friseure, Personal in der Gastronomie, im Reinigungsgewerbe oder in der medizinischen Pflege. Schon die Frage, ob dies eine Pflichtuntersuchung oder eine Angebotsuntersuchung ist, kann variieren, sogar innerhalb des Betriebs. Bei Feuchtarbeiten etwa kommt es darauf an, ob Beschäftigte mehr als vier Stunden am Tag die Feuchtarbeit ausüben. Überschreiten sie diese Grenze wird die Angebotsuntersuchung zur Pflicht.

Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend

Da es letztlich keinen einheitlichen Standard für Arbeitsschutz gibt, spielt die Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt eine ganz entscheidende Rolle. Er ist es, der mögliche Gesundheitsgefährdungen im Betrieb identifiziert und beurteilt. Aufgrund seiner Expertise können dann Maßnahmen ergriffen werden, um Gefährdungen zu minimieren oder ganz auszuschließen. Seinem Rat zu folgen, bedeutet nicht nur, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Krankheiten zu schützen. Er schützt möglicherweise auch den Unternehmer vor finanziellem Schaden und rechtlichen Folgen. Mangelnder Arbeitsschutz kann teuer werden. Bis zu 25.000 Euro an Bußgeldern können verhängt werden, wenn die Arbeitssicherheit vernachlässigt wird. Wenn die Gesundheit von Beschäftigten geschädigt wird, weil dem Arbeitsschutz keine Beachtung geschenkt wurde, drohen sogar Freiheitsstrafen.

Mit EAP Fehltage reduzieren

Doch das muss alles nicht sein. Schließlich gibt es EAP. Das Kürzel steht für Employee Assistance Program. Dahinter verbirgt sich ein Konzept zur Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch externe Unternehmen. In den USA ist EAP schon seit Jahrzehnten gang und gäbe und sorgt für vergleichsweise zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bereits 1907 hatte etwa das berühmte Kaufhaus Macy’s in New York ein Beratungsbüro für seine Angestellten eröffnet. In Deutschland hat das EAP nach zögerlichem Start mittlerweile höheren Anklang gefunden. Seine Umsetzung findet man jedoch nach wie vor seltener – vor allem bei Großunternehmen. Unter anderem bietet das EAP Beratung bei psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, Stressmanagement, Suchtberatung und Hilfe bei Abhängigkeiten, Konfliktberatung und Gesundheitsberatung. In den Vereinigten Staaten, dem Mutterland des EAP, haben Untersuchungen ergeben, dass Firmen, die mit EAP arbeiteten, am Ende im Schnitt 25 Prozent weniger Fehltage zu verzeichnen hatten. Was für große Unternehmen selbstverständlich ist, ist auch für kleinere Unternehmen möglich. DOKTUS bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Externe Beratung, wie EPA im deutsche Sprachraum auch noch bezeichnet wird. Durch das Angebot von DOKTUS kommen auch kleinere und mittelständische Unternehmen in den Genuss von EAP-Maßnahmen.

Peter S. Kaspar