Über den Weingeist der Weihnacht

Weihnachtsfeier

Bis – wie alle Jahre wieder – dann doch das Christkind vor der Tür steht, stehen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch Weihnachtsfeiern auf dem Programm. Am unverfänglichsten ist ein Weihnachtsfrühstück mit Kaffee, Tee oder Orangensaft. Doch die meisten Weihnachtsfeiern beginnen eher nach Sonnenuntergang. Da geht es dann um ganz anderes: Um Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle. Und so kann es passieren, dass die eigentlich friedlich geplante Weihnachtsfeier eskaliert, weil der ein oder andere Kollege dann doch eher vom Geist des Weines als vom Geist der Weihnacht ergriffen wurde. Andererseits ist so ein Fest ganz ohne Glühweinbegleitung dann doch eine etwas trockene Angelegenheit. Für die Unternehmensleitung ist eine Betriebsfeier, egal ob sommers oder winters immer eine gewisse Gratwanderung. Einerseits dienen solche Veranstaltungen dem Teambuilding. Andererseits bergen sie auch gewisse Gefahren in sich. DOKTUS hat sich schlau gemacht, wie man diesen Gefahren begegnet.

Muss Alkohol bei Betriebsfeiern überhaupt sein?

Zugegeben, es gibt noch immer Kolleginnen und Kollegen, die finden es ausgesprochen reizvoll, sich auf Kosten des Chefs mal so richtig die Kante zu geben. Allerdings ist es auch richtig, dass die gesellschaftliche Bedeutung des Alkohols seit Jahren abnimmt. Es gibt heutzutage nahezu keine geistigen Getränke mehr, die nicht auch in einer alkoholfreien Version angeboten werden, das reicht von Bier bis zum Whiskey. Für Betriebsfeiern ist das ungemein praktisch. Wenn früher ein Kollege zum alkoholfreien Bier griff, wurde er als Weichei verspottet, heute erntet er dafür anerkennendes Kopfnicken. Ein Aperitif mit null Prozent gilt mittlerweile als ziemlich cool. Damit fällt der soziale Zwang weg, bei einer Betriebsfeier trinken zu müssen. Für viele Mitarbeitende, die sich früher vor Weihnachtsfeiern fürchteten, weil sie mehr oder minder gezwungen waren, „auch ein Gläschen zu trinken“, ist diese Entwicklung ein Segen.

Wäre es dann nicht einfacher, gleich ganz auf Alkohol bei Weihnachtsfeiern oder anderen Betriebsfesten zu verzichten? Eine richtig gute Idee wäre das vielleicht nicht, denn der Alkohol, in Maßen genossen, kann ja auch eine Wirkung entfalten, die sehr förderlich für den Zweck einer Betriebsfeier sein kann. Da ist zunächst die Stimmung, die durch Alkohol aufgelockert wird. Enthemmteren Kolleginnen und Kollegen gelingt es leichter in die Kommunikation zu kommen. Das Teambuilding wird zweifellos in einer lockeren Atmosphäre durch Alkohol erleichtert.

Vorsorge Bildschirm G 37

Die Risiken und Nebenwirkungen

Aus betriebsmedizinischer Sicht ist die Empfehlung für Alkoholgenuss zweifellos etwas heikel, denn zu viel Alkohol macht krank – und wenn es nur kurzfristig der Kater ist. Auch aus sozialer Sicht gibt es Bedenken. Wenn jemand mittels Alkohol seine Hemmungen ablegen kann, dann kann ein anderer sehr schnell völlig enthemmt werden. Solange sich das nur im Absingen dummer Lieder erschöpft, ist es einfach nur peinlich, doch wer sich Übergriffe erlaubt oder aggressiv verhält, konterkariert natürlich schnell den Sinn einer solchen Veranstaltung. Was zum inneren Zusammenhalt in der Firma führen sollte, reißt nun stattdessen Gräben auf. Ganz abgesehen davon hat der Arbeitgeber auch noch ein anderes Problem. Er besitzt nämlich die Fürsorgepflicht. Da es sich um eine unternehmensinterne Veranstaltung handelt, gilt auch die Regelung, dass der Nachhauseweg als Arbeitsweg gilt. Passiert einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer auf der Strecke etwas, handelt es sich um einen Wegeunfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird. Wird aber der Unternehmer nachgewiesen, dass er seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist, kann es für ihn sehr, sehr teuer werden. Wenn eine Kollegin oder ein Kollege in einem volltrunkenen Zustand auf dem Weg von der Weihnachtsfeier nach Hause in einen Unfall verwickelt wird, kann die Versicherung davon ausgehen, dass der Arbeitgeber dieser Fürsorgepflicht nicht oder nur unzureichend nachgekommen ist. Die Kosten für eine durchaus teure Behandlung, die über die zuständige Berufsgenossenschaft gedeckt werden, kann die BG möglicherweise beim Arbeitgeber zurückholen.

Was ist also nun mit dem Glühwein im Büro?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einerseits Alkohol bei der Weihnachtsfeier anzubieten, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Fest nicht in eine Sauforgie ausartet.
Zunächst sollte schon im Vorfeld klar kommuniziert werden, dass es zwar Alkohol gibt, der aber nur in Maßen genossen werden soll. Hilfreich ist es auch, wenn jedes angebotene alkoholische Getränk auch in einer nichtalkoholischen Variante zu haben ist. Auch ist es ratsam, sich vor dem Fest eher sparsam mit Alkohol zu bevorraten. Was weg ist, ist weg und von Alkohol, den man nicht trinkt, kann man nicht betrunken werden. Zudem kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt die Belegschaft im Vorfeld noch einmal für die Risiken von Alkohol sensibilisieren. Schließlich ist es auch eine gute Idee, für einen sicheren Heimweg zu sorgen, zum Beispiel mit einem Shuttleservice.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: Fotolia

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