Eine Regel für die Arbeitsstätte To Go

Es begann mit dem Kaffee. Der morgendliche Muntermacher aus der Porzellantasse am Frühstückstisch bekam irgendwann mal Konkurrenz durch einen Pappbecher. Coffee To Go sollte einen Trend setzen. Inzwischen gibt es alles Mögliche zum Mitnehmen und für Unterwegs. Notwendigerweise machte die Entwicklung auch nicht vor der Arbeitswelt halt. Einerseits mussten sich Unternehmen auf diesen Trend einstellen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen, die diese neue Entwicklung unterstützten. Andererseits sind viele Arbeitnehmende heute ihrerseits nicht mehr auf einen festen Arbeitsort angewiesen. Laptop, Notebook und Tablet, ja sogar das Smartphone machen es möglich, dass das Büro immer bei der Person ist und nicht die Person im Büro. Das stellt die Arbeitsschutzausschüsse, die Hüter über die Regeln für sichere Arbeitsstätten, vor ein gewissen Problem. Eine Stätte impliziert ja einen festen, unverrückbaren Ort. Doch was, wenn der Ort plötzlich mobil wird? Die Antwort darauf heißt ASR A6. DOKTUS macht sich auf Spurensuche.

Über die Arbeitsstättenregel A6

Ein Laptop ist ein Rechner, den man, wie der Name schon vermuten lässt, auch auf dem Schoß benutzen kann. Jeder, der das schon einmal versucht hat, weiß, dass das eine höchst unbequeme Art ist, um am Bildschirm zu arbeiten. Das ist alles, aber nicht ergonomisch. Da aber eine passende Ergonomie unerlässlich für eine gesunde Arbeitsstätte ist, gibt es dafür auch entsprechende Regeln. Die geben an, wie weit zum Beispiel der Abstand vom Bildschirm zum Auge sein soll, welches der optimale Blinkwinkel ist oder wie hoch der Bürostuhl eingestellt sein soll. Das zu ermitteln und umzusetzen dauert natürlich seine Zeit. Wer mit dem Laptop unterwegs ist, will mal da in einem Café arbeiten, am Nachmittag im Lesesaal der Bibliothek oder an einem Sommertag am Ufer des Flusses. Und da jetzt nach einer Arbeitsstättenverordnung arbeiten? Aber da es nun mal Verordnungen braucht, gibt es seit dem vergangenen Jahr eine erweiterte Arbeitsstättenregel, die sich auch mit mobilen Bildschirmarbeitsplätzen beschäftigt. Wer sich dabei nur auf Notebooks fixiert, greift zu kurz. Es gibt ja noch andere, nicht ortsgebundene Geräte mit einem Bildschirm, etwa die tragbaren Bezahlterminals, wie sie in Restaurants verwendet werden. Sie fallen ebenso unter die ASR A6 wie Tablets oder auch Smartphones, die nicht ortsungebunden eingesetzt werden.

Was besagt die ASR A6?

Mit dieser Arbeitsstättenregel werden die Standards für ein gesundes Arbeiten an Bildschirmregeln gesetzt. Das beinhaltet Empfehlungen für die Größe der Zeichen auf dem Bildschirm, abhängig vom Augenabstand wie auch eine arbeitsgerechte Ausgestaltung der installierten Software. Auch die Hardware muss bestimmten Anforderungen gerecht werden. So darf ein Bildschirm zum Beispiel nicht flimmern. Weiter gibt die ASR A6 Hinweise auf richtige Positionierungen von Bildschirmen und Maus, sowie zu einer geeigneten Beleuchtung.

Vorsorge Bildschirm G 37

ASR A6 kann auch Hause gelten

Eine wichtige Rolle kommt der Regel bei der Telearbeit zu. Richtet der Arbeitgeber für Mitarbeitende Telearbeitsplätze ein, dann muss er sich dabei nach der ASR A6 richten. Da zeigt sich aber auch der Unterschied zu anderen Arbeitsschutzregeln. So gelten zum Beispiel die Vorgaben für den Brandschutz nicht in den eigenen vier Wänden, ebenso wenig wie bestimmte Hygiene-Regeln. Hier wäre der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und doch ein wenig zu hoch.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: Fotolia

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