Test gefährliche Berufe?

Neuerung

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bestimmt die Regeln und Grundlagen für Arbeitsschutz und Betriebsmedizin in jedem Unternehmen in Deutschland. Ihre Ursprünge hat sie in der Zusammenlegung der Berufsgenossenschaften mit der Unfallkasse. Bis dahin galt die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A1 “Grundsätze der Prävention“ mit der Unfälle verhindert und Berufskrankheiten eingeschränkt werden sollten. Auf die folgte die DGUV Vorschrift 1, die schon im vergangenen Jahr durch die Vorschrift 2 ersetzt wurde. Doch den einzelnen Berufsgenossenschaften blieb freigestellt, wann die neue Vorschrift einführen wollten. Spätestens zum 1. Januar 2026 sollte die DGUV Vorschrift 2 für alle deutsche Unternehmen gelten. DOKTUS hat sich genauer angeschaut, was die Vorschrift 2 von der Vorschrift 1 unterscheidet.

Jetzt geht’s auch digital

Die DGUV geht mit der Zeit und das bedeutet, dass vieles nun auch digital geht, was zuvor nur persönlich und mit viel Zeitaufwand und Papierkrieg möglich war. Die Rede ist von einer digitalen Betreuung von Unternehmen. Telefon oder gar Videoberatungen waren eigentlich nicht vorgesehen. Immerhin wurden sie in Ausnahmefällen geduldet. Doch was einst nur geduldet war, soll nun die Regel werden. Doch es gibt auch Einschränkungen. Die eine ist letztlich eine Frage des Vertrauens. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss einen persönlichen Eindruck von einem Betrieb gewinnen. Der kann durch eine Erstbegehung entstehen. Erst, wenn sich das Unternehmen als vertrauenswürdig erweist, kann es per Telefon oder Videochat beraten werden. Es gibt eine weitere Einschränkung. Nicht alles, was bei der Betreuung der BG für ein Unternehmen digital laufen kann, muss am Ende auch digital erledigt werden. Nur ein Drittel der laufenden Betreuung kann auf digitaler Ebene erfolgen. So ist gewährleistet, dass die zuständige Berufsgenossenschaft noch immer einen direkten Zugang zu den Unternehmen aufrecht erhält.

Bessere Verständigung

Die DGVU geht in punkto Kommunikation durchaus selbstkritisch mit sich ins Gericht. Teilweise war die Vorschrift unübersichtlich und oft auch nicht leicht zu interpretieren. Der Widerspruch zu einem Regelwerk, das Sicherheitsstandards etablieren soll, ist unübersehbar. Wenn Sicherheitsregeln unverständlich oder falsch zu interpretieren sind, stellen sie selbst schon wieder ein Risiko dar. Die neue Fassung erhebt den Anspruch, klarer, verständlicher und praxisnäher zu sein. Da wo zuvor eher unpräzise formuliert war, stehen nun konkrete Beschreibungen, an denen sich Unternehmen besser orientieren können. Schließlich setzt die neue DGUV V2 auch stärker auf Flexibilität. Das ergibt mehr Handlungsspielräume für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Vorsorge Bildschirm G 37

Kleinbetriebe werden größer

Es klingt etwas komisch, aber mit der DGUV V2 wachsen Kleinbetriebe auch deutlich. Tatsächlich galt die Kleinbetriebsbetreuung bislang für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Das ändert sich nun. Jetzt profitieren Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von dieser Regelung. Für sie gilt ein vereinfachtes Model der Betreuung. Das Model selbst bleibt zwar so in Kraft, es wird allerdings etwa moderner gefasst.

Jeder, wie er es braucht

Bislang waren die Vorschriften immer eine bundeseinheitliche Angelegenheit. Das heißt, jede Änderung wurde gleichzeitig am ganzen Land gültig. Bei der DGUV Vorschrift Nummer 2 sieht das allerdings ganz anders aus. Die neue Fassung besteht zwar seit den 1. April 2025. Wann die einzelnen Berufsgenossenschaften die Neufassung einführen wollen, blieb ihnen überlassen. Allerdings sollte das auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag dauern und so wurde formuliert, dass die Umstellung auf die neue Vorschrift bis 2026 abgeschlossen sein soll. 
Den Anfang machte im April 2025 die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, ihr folgte im Juli die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik. Ob die anderen wirklich schnell folgen ist allerdings fraglich. Sollten die übrigen Berufsgenossenschaften auf Erfahrungswerte der beiden, BGHM und BGHW, hoffen, dann wird das noch bis mindestens in Frühjahr 2026 dauern, ehe erste belastbare Ergebnisse der neuen Regelungen vorliegen.

Fazit

Die Umstellung von Vorschrift1 1 auf Vorschrift 2 bedeutet in der Tat einen tiefen Einschnitt für die Unternehmen und die DGUV. Bis lang galt nämlich stets die Stundenlogik. Das heißt es wird nicht mehr so viel wert auf die reine Quantität gelegt, also das zum Bespiel pro Mitarbeitenden es einen bestimmten Stundenschlüssel zum Beispiel für präventive Maßnahmen gibt, sondern, dass die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen BG und dem Betrieb eher Situationsbezogen sein soll. Letzt gilt eine Frage als Leitsatz: „Was braucht der Betrieb wirklich, um sicher und gesund zu arbeiten?”

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, mariusz_prusaczyk

Neuerung
Mikroklimata
Lärm
Gefährlicher Weg
Mobbing