Betriebsmedizinische Begehung
Durch die betriebsmedizinische Begehung (arbeitsmedizinische Begehung), werden mögliche Unfall- oder Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz ermittelt. Sie ist daher ein Schlüsselelement im Bereich des Arbeitsschutzes. Grundlage der medizinischen Begehung ist der Paragraf 5 im Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber dazu verpflichtet zu beurteilen, welchen Gefährdungen Beschäftigte im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Der Gesetzgeber gliedert mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz in sechs Bereiche:
Sechs Bereiche werden überprüft
1. An erster Stelle steht die Gestaltung sowie die Einrichtung des Arbeitsplatzes beziehungsweise der ganzen Betriebsstätte. Sie müssen so beschaffen sein, dass keine gesundheitlichen Gefahren drohen. Die Räumlichkeiten beispielsweise müssen ausreichend geräumig sein, hell gut gelüftet und müssen vor Witterungseinflüssen geschützt sein, etwa eine übermäßige Aufheizung im Hochsommer oder Auskühlung im Winter.
2. Ein wichtiges Augenmerk gilt möglichen Emissionen, denen ein Beschäftigter an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt sein könnte. Das gilt für physikalische Einwirkungen wie Lärm, Hitze oder grelles Licht, aber auch für chemische Einwirkungen, ebenso wie für biologische.
3. Bei einer betriebsmedizinischen Begehung werden auch die Arbeitsmitteln begutachtet. Das gilt sowohl für ihre Gestaltung als auch für die Auswahl (sind die eingesetzten Arbeitsmittel für ihren Einsatz geeignet?) sowie für den Einsatz (gehen vom Einsatz des Arbeitsmittel Gefahren für den Beschäftigten aus?).
4. Auch Fertigungs- und Arbeitsverfahren sind bei einer betriebsärztlichen Begehung von Interesse. Sie müssen ebenfalls so gestaltet sein, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang werden auch die Arbeitsabläufe begutachtet sowie die Arbeitszeit. Außerdem wird auch der Zusammenhang zwischen beidem geprüft. So soll gewährleistet werden, dass zum Beispiel eine zu knapp kalkulierte Arbeitszeit zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen könnte.
5. Die Qualifikation des Personals spielt bei einer Betriebsmedizinischen Begehung ebenfalls eine Rolle. Der Abschnitt fünf des Paragrafen fünf verweist darauf, dass auch auf eine mögliche unzureichende Qualifikation der Beschäftigten geprüft und auf ihre Unterweisung des Personals hingewiesen werden soll.
6. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit der psychischen Belastung eines Arbeitsplatzes auf eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter. Dies kann eine Rolle spielen, wenn ein Beschäftigter an einem Arbeitsplatz arbeitet, an dem er alleine und ohne andere zwischenmenschlichen Kontakte tätig ist.
Unternehmer trägt die letzte Verantwortung
Die betriebsmedizinische Begehung obliegt dem Betriebsarzt oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie beurteilen, welche Maßnahmen zum Arbeitsschutz an welchem Arbeitsplatz notwendig sind. Nach einer Begehung geben sie Empfehlungen, was zu verändern oder zu verbessern ist. Die Umsetzung dieser Veränderungen obliegt dem Unternehmer.
Betriebsmedizinische Begehungen werden regelmäßig wiederholt
Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber darüber hinaus in Fragen der Arbeitssicherheit. Da sich in Unternehmen die Gegebenheit immer wieder ändern können, müssen betriebsmedizinische Begehungen regelmäßig wiederholt werden. In der Regel steht jedes Jahr eine betriebsmedizinische Begehung an. Darüber hinaus sind Betriebsmedizinische Begehungen vorgesehen, wenn es zu einschneidenden Veränderungen im Unternehmen kommt. Dazu können bauliche Veränderungen gehören, geänderte Betriebsabläufe, neue Fertigungsmethoden oder eine Umstellung von Herstellungskomponenten. Kommt es in einem Betrieb zu einem Unglückfall, dann steht vor der Wiederaufnahme des Betriebes zunächst eine betriebsmedizinische Begehung an, um auszuschließen, dass sich ein solcher Vorgang noch einmal wiederholt.
Die Betriebsmedizinische Begehung ist ein essentieller Bestandteil des Arbeitsschutzes für jeden Betrieb. Nur durch eine Begehung können grundsätzliche Probleme in punkto Arbeitssicherheit erkannt und schließlich auch beseitigt werden.