Worauf es bei Gerüsten ankommt

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Auch hier steht Doktus Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Wir stehen hinter Ihnen, damit niemand bei der Arbeit Höhenangst haben muss.

Auf Europas derzeit größter innerstädtischen Baustelle ist es zu einem schrecklichen Arbeitsunfall gekommen. In Hamburg brach ein achtstöckiges Gerüst in einem Fahrstuhlschacht zusammen und riss vier Arbeiter in den Tod. Einer wurde lebensgefährlich verletzt. Der Gerüstunfall in Hamburg zeigt einmal mehr, wie heikel die Arbeit mit und an Baugerüsten ist und wie wichtig die Regeln für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit genommen werden müssen. Durch die sprunghaft gestiegene Zahl von Fassadenarbeiten, etwa für energetische Gebäudesanierung, sind Baugerüste aus dem öffentlichen Straßenbild nicht mehr weg zu denken. Das bedeutet allerdings auch, dass durch Gerüstunfälle nicht nur Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern auch Passanten in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, wenn die Regeln für Arbeitssicherheit missachtet werden. Deshalb schaut DOKTUS mal genauer auf die Sicherheitsstandards.

Regeln für Vorbereitung

Zusammengefasst sind alle Vorschriften, Standards und Regeln in der DGUV-Information 201-011. Sie umfasst nicht nur Vorbereitung und Aufbau von Gerüsten, sondern befasst sich auch mit der Arbeit darauf.
 So darf erst dann auf einem Gerüst gearbeitet werden, wenn sich eine sach- und fachkundige Person kundig gemacht hat, ob das Gerüst sicher aufgebaut worden ist, oder ob es noch etwaige Mängel gibt. So wird unter anderem geprüft, ob die Vertikalrahmen auf lastverteilenden Unterlagen stehen und wie groß der Abstand zwischen Wand und Gerüst ist. Der muss nämlich geringer als 30 Zentimeter sein, damit zwischen Wand und Gerüst keine Absturzgefahr besteht. Das Gerüst selbst muss über gesicherte und geeignete Zugänge verfügen – die dann auch benutzt werden müssen. Einfach mal als „Quereinsteiger“ am Gerüst hochhangeln ist verboten und gefährlich. Erst wenn der letzte Mangel behoben ist, darf das Gerüst von Beschäftigten betreten werden. Die Freigabe eines Gerüsts wird durch einen Vermerk am Zugang kenntlich gemacht.

Regeln für die Arbeit auf dem Gerüst

Für die Arbeitssicherheit auf dem Gerüst gibt es einige grundlegende Regeln, die sowohl Personen, als auch mögliche Lasten betreffen. Die vielleicht wichtigste Regel lautet: Niemals darf ein Gerüst überladen werden. Möglicherweise könnte ein Verstoß gegen diese Regeln den Arbeitern in Hamburg zum Verhängnis geworden sein. Zwar laufen die Ermittlungen zu den Unfallursachen noch, doch vor Ort gab es Zeugenaussagen, nach denen auf dem eingestürzten Gerüst sehr viel Baumaterial lagerte.
Allerdings muss Baumaterial auf Gerüsten gelagert werden, denn schließlich muss man es ja auch an der Fassade verarbeiten. Doch es gibt strenge Regeln: So muss das Gewicht verteilt werden, die Materialien müssen so gelagert werden, dass noch ausreichend Platz zum Vorbeikommen ist. Schließlich darf Material auch nicht auf Fangnetzen oder Schutzdächern gelagert werden.
 Auch das Verhalten von Arbeiterinnen und Arbeitern auf dem Gerüst ist streng geregelt. So soll auf zwei Ebenen nie direkt untereinander gearbeitet werden. Versetztes Arbeiten auf dem Gerüst ist ebenso eine Grundregel, wie das ausschließliche Benutzen von Leitern und Treppen.
Außerdem sollen Beschäftigte nicht auf Belägen abspringen. Auch sollte nie unterhalb eines Gerüstes ausgeschachtet werden.

Mindestens ein Ersthelfer pro Kolonne

Die Realität zeigt leider, dass es trotz aller Sicherheitsmaßnahmen und Warnhinweisen immer wieder zu Unfällen kommen kann. Deshalb spielt das Ersthelferkonzept auch eine große Rolle. In jeder Arbeitskolonne, die an einem Gerüst arbeitet, muss mindestens einer ein ausgebildeter Ersthelfer sein. Außerdem müssen in der unmittelbaren Nähe Alarm und Meldeeinrichtungen vorhanden sein, ebenso wie Mittel für die Ersthelfer. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Zugänge zu Erste-Hilfe-Materialien wie für die Alarm- und Meldeeinrichtungen schnell erreichbar und leicht zugänglich sind.

Nie am Gerüst herumschrauben

Wer eigenmächtig am Gerüst herumschraubt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Kollegen und gegebenenfalls auch Passanten. Änderungen am Gerüst sollen nur Fachleute vornehmen. Wenn es zu einer Änderung am Gerüst kommen sollte, muss sofort wieder die Sicherheit überprüft werden. Außerdem benötigt es dann eine erneute Sicherheitsfreigabe.

Peter S. Kaspar