Test gefährliche Berufe?

Ausschuss

Mit Beginn des neuen Jahres, wenn noch nicht alle guten Vorsätze schon wieder vergessen sind, muss man sich in allen möglichen Bereichen des Lebens an neue Regeln, Ergänzungen zu alten Regeln, Präzisierung und Neufassungen von Regeln, neue Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Verfügungen gewöhnen. Die Arbeitswelt macht da keine Ausnahme, ob es nun um eine Neufassung der DGUV Vorschrift 2 geht, oder um die Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten, oder die quartalsweise Arbeitszeitüberprüfung. Irgendjemand muss doch auf all diese Ideen kommen. Wer also ist letztlich dafür verantwortlich, dass es jedes Jahr Neues gibt? Ist es die zuständige Ministerin? Ist es einer ihrer Staatssekretäre oder vielleicht „nur“ ein Oberregierungsrat im Ministerium? DOKTUS stellt einen Ort vor, an dem Ideen entstehen, wie unsere Arbeitswelt sicherer, gesünder und dadurch im Idealfall sogar effektiver wird.

Wer steckt hinter AfAMed?

In den seltensten Fällen ist es so, dass einen klugen Kopf der Blitz der Erkenntnis trifft und mit dieser Erkenntnis bei der Ministerin vorspricht, die die Idee dann auch sofort umsetzt. Tatsächlich gibt es komplizierte Entscheidungsfindungsprozesse in unterschiedlichen Gremien und Kreisen. Dort werden häufig Fragen aufgeworfen, die zunächst einmal wissenschaftlich untersucht werden müssen. So macht es wenig Sinn, eine Arbeitsschutzverordnung für einen Beruf zu entwickeln, der ausgestorben ist. Ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie belastbar, geht es zunächst einmal darum, ob sie bestätigt hat, dass es einen Handlungsbedarf gibt, oder dass dieser Handlungsdruck gar nicht besteht. Spätestens hier wird es interessant, denn Forschungsergebnisse lassen sich durchaus unterschiedlich interpretieren. Ein wichtiges und einflussreichen Gremium, das sich mit genau solchen Dingen beschäftigt, ist der Ausschuss für Arbeitsmedizin, kurz AfAMed. Ihm gehören 12 Mitglieder aus unterschiedlichen gesellschaftlich relevanten Gruppen an. Er berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem er offiziell auch untersteht. Geführt wird der AfAMed von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Wie setzt sich der Ausschuss zusammen?

Insgesamt zwölf Mitglieder sitzen im AfAMed. Sie repräsentieren unterschiedliche Gruppierungen. So entsenden die Arbeitgeber drei Mitglieder. Oft sind es Vertreter namhafter Unternehmen, wie Airbus Operation, die Beiersdorf AG oder Hoechst. Sie sollen nach Möglichkeit unterschiedliche Branchen repräsentieren. Zudem kommt auch noch eine Person aus dem Lager der Arbeitgeberverbände.
Die Arbeitnehmer schicken zwei Vertreterinnen oder Vertreter in den Ausschuss. Meist kommen sie vom DGB und aus einer Einzelgewerkschaft. Auf der sogenannten „Bank der gesetzlichen Unfallversicherung“ nimmt je eine Person der DGUV und einer Berufsgenossenschaft Platz. Sie nehmen in dem Gremium eine Art Schlüsselposition ein, denn vieles von dem was in AfAMed diskutiert und beraten wird, landet auf kurz oder lang wieder bei DGUV und den Berufsgenossenschaften, nämlich dann, wenn Ideen und Anregungen des Ausschusses Früchte trugen, die in ein Gesetz oder eine Verordnung gegossen wurden und nun in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Die Bundesländer sind mit drei Mitgliedern im Ausschuss vertreten. Sie kommen aus den zuständigen Ministerien und den Landesinstituten für Arbeitsschutz. Vervollständigt wird der Ausschuss für Arbeitsmedizin von zwei Wissenschaftlern.

Vorsorge Bildschirm G 37

Was bewirkt der Ausschuss?

Der AfAMed ist nun sicher nicht der Nabel der Arbeitsmedizinischen Welt. Nichts desto trotz ist er eine wichtige Quelle über arbeitsmedizinische Veränderungen und ein durchaus geschätztes und respektiertes Gremium. Auf den AfaMed geht unter anderem die Arbeitsmedizinische Regel 3.3 zurück. Nach der AMR von 2023 soll die arbeitsmedizinische Vorsorge grundlegend erweitert werden. Der Fokus solle dabei auf eine ganzheitliche Betrachtung aller Arbeitsbedingungen gerichtet werden. Wenn psychische, organisatorische und soziale Faktoren mit einbezogen werden, werde das das Präventionspotential deutlich verstärken.
Eine weitere wichtige Regel ist auf den AfAMed zurück zu führen. Die AMR 14.3 betrifft die Bildschirmarbeit. Dadurch wurde die Vorsorge für Arbeitende an Bildschirmarbeitsplätzen deutlich erhöht. Ganz explizit wurde die Arbeit im Homeoffice mit einbezogen. Die Angebotsvorsorge wurde präzisiert und auch Belastungsfaktoren genauer definiert.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, PeterSnow

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