Triage in der Arbeitsmedizin

Sortierung

Schon das Wort jagt einem einen Schauer über den Rücken. Viele Menschen verbinden mit Triage Bilder von schrecklichen Katastrophen, bei denen Notfallärzte diejenigen aussortieren, die keine Chance mehr haben und für die man keine der knappen medizinischen Ressourcen mehr verschwenden darf. Andere haben noch Bilder von überfüllten Krankenhäusern während der Coronazeit vor Augen. Auch hier waren Ärzte immer wieder zur Triage gezwungen. Insofern ist es ein wenig irritierend, wenn der Begriff Triage im Zusammenhang mit der Arbeitsmedizin genannt wird. Trotzdem fällt das Wort immer wieder mal, vor allem, wenn es um die Verwendung von KI bei Betriebsmedizinern geht. DOKTUS erklärt, was eine arbeitsmedizinische Triage ausmacht – und warum sie durchaus hilfreich für ein Unternehmen ist.

Der große Unterschied

Im Grunde ist es eigentlich harmlos. Triage kommt aus dem Französischen und heißt tatsächlich nur Sortierung. Auf das Medizinische übertragen, kann man das Wort Triage auch als Ressourcen-Management interpretieren. Im Falle von Katastrophen und massiven medizinischen Notfällen, geht es darum die Möglichkeiten zu bündeln, um möglichst viele Leben zu retten. Um das zu erreichen, werden die Fälle, bei denen alle ärztliche Kunst nach menschlichem Ermessen vergebens ist, buchstäblich aussortiert. Davon kann in der Betriebsmedizin natürlich keine Rede sein. Trotzdem sind die Ressourcen von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten auch nicht unendlich. Bei der arbeitsmedizinischen Triage geht es ebenfalls darum, begrenzte Ressource sinnvoll einzusetzen. Der entscheidende Unterschied ist, Arbeitsmedizinische Triage schützt die Arbeitsfähigkeit und erfüllt Arbeitsschutzpflichten. Notfalltriage schützt das Leben.

Die Prioritäten erkennen

Vorsorgeuntersuchungen spielen in der Triage eine sehr große Rolle. Bestimmten Untersuchungen müssen Priorität eingeräumt werden. So haben Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel G 26 (Arbeiten mit Atemschutzgeräten und Pressluft), G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) oder G 40 (Arbeiten mit Gefahrstoffen) Vorrang vor G 37, jener Vorsorgeuntersuchung, die sich mit Computerarbeitsplätzen im Büro beschäftigt. Einerseits geht es natürlich um die individuelle Sicherheit, andererseits darf beispielsweise ein Feuerwehrmann ohne gültige G 26 Untersuchung nicht mehr an Einsätzen teilnehmen, die Atemschutzgeräte erfordern. Auch Dachdecker oder Schornsteinfeger sind in ihrer Berufsausübung eingeschränkt oder komplett behindert, wenn sie nicht ihre Vorsorgeuntersuchung G 41 nachweisen können. Es gibt eine richtiggehende Hierarchie, welche G-Untersuchungen Vorrang vor anderen haben. Dass die schon genannten ganz oben auf der Liste stehen, scheint logisch. Doch auch nach unten in setzt sich das fort. Eine G 20 (Lärm) Vorsorgeuntersuchung wird als wichtiger eingestuft als die bereits genannte G 37.

Wer wird zuerst geimpft?

Vorsorgeuntersuchungen sind nur ein Bereich in der Arbeitsmedizin, auf den die Triage angewendet wird. Interessant ist es, wenn es ans Impfen geht. Grundsätzlich kann kein Mitarbeiter dazu gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Für viele Unternehmen ist es aber selbstverständlich und auch klug vorausschauend, spätestens zur alljährlichen Grippesaison für die Mitarbeitende eine betriebsärztlich verabreichte Schutzimpfung anzubieten. Nun könnte man sich auf den Standpunkt stellen: „Wer zuerst kommt, malt zuerst“. Tatsächlich gibt es auch hier eine Triage, die regelt, wer als erster den kleinen Pikser bekommt. Allerdings gibt es durchaus unterschiedliche Kriterien, nach denen man sortiert. Der Gedanke, erst die vulnerablen Gruppen durchzuimpfen liegt auf der Hand. Doch ist das auch zum besten des Unternehmens? Die oberste Priorität ist ja stets die, den Laden am Laufen zu halten und gleichzeitig möglichst wenig weitere Ansteckungen zu riskieren. Doch genau aus diesem Grund stehen die vulnerablen Gruppen auf der Dringlichkeitsliste der zum Impfenden ganz oben. Diejenigen, die sich am leichtesten anstecken, sind auch diejenigen, die ein Virus am schnellsten weitertragen können. Deshalb stehen Ältere, Schwangere oder chronisch Kranke auch ganz oben auf der Liste.

Das Beispiel zeigt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Triage durchaus mehrere Aspekte gibt, die zu bedenken sind. Zudem gibt es für diese Triage auch eine rechtliche Grundlage, die sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ergeben. 
Wenn also dieses Wort im arbeitsmedizinischen Umfeld zu hören ist, gibt es keinen Grund zur Panik.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, wildpixel

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