Das alles ändert sich 2026
Kann man die Betriebsmedizin und Sicherheit am Arbeitsplatz anders denken, als bisher? Viele der nun anstehenden Änderungen lassen darauf schließen. Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt für die Arbeitssicherheit und die betriebsärztliche Betreuung in Deutschland. Während viele Unternehmen noch mit den Nachwirkungen der Digitalisierung, dem Fachkräftemangel und neuen Arbeitsformen ringen, treten gleichzeitig tiefgreifende Veränderungen im gesetzlichen Rahmen in Kraft. Diese Neuerungen betreffen nicht nur die Organisation des Arbeitsschutzes, sondern auch die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Verantwortung dokumentieren, nachweisen und steuern müssen. Besonders drei Entwicklungen stechen hervor: die überarbeitete DGUV Vorschrift 2, die neue EU‑Arbeitszeitrichtlinie mit quartalsweiser Überprüfung und die geplanten Änderungen bei den Sicherheitsbeauftragten. DOKTUS hat zusammengefasst, welche Änderungen gesetzlicher und regulatorischer Art auf die Unternehmen im neuen Jahr zukommen werden.
Die neue DGUV Vorschrift 2 schafft mehr Klarheit und mehr Wirksamkeit
Im Laufe des Jahres soll die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 für alle Berufsgenossenschaften in Kraft treten. Sie gilt zwar schon am dem 1. April 2025 doch bislang wurde sie erst von der BG Holz und Metall (BGHM) und der BG Handel und Warenlogistik (BGHW) umgesetzt. Sie ist das zentrale Regelwerk für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und wurde umfassend modernisiert. Ziel der Überarbeitung ist es, die Betreuung verständlicher, flexibler und vor allem wirksamer zu gestalten. Während die bisherige Fassung stark auf Stundenkontingente und starre Einsatzzeiten fokussiert war, rückt die neue Version die Wirksamkeit der Betreuung in den Mittelpunkt. Unternehmen müssen künftig stärker nachweisen, dass die eingesetzten Maßnahmen tatsächlich zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes beitragen. Das bedeutet: weniger formale Pflichterfüllung, mehr inhaltliche Qualität. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der klareren Rollenverteilung. Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte erhalten präzisere Aufgabenbeschreibungen. Dadurch sollen Verantwortlichkeiten eindeutiger werden und Doppelstrukturen vermieden werden. Für Unternehmen bedeutet das allerdings auch, dass sie ihre bestehenden Betreuungsmodelle überprüfen und gegebenenfalls neu strukturieren müssen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen wird die neue DGUV V2 eine Herausforderung darstellen, da sie häufig mit knappen Ressourcen arbeiten. Gleichzeitig eröffnet die Reform aber auch Chancen: Die flexiblere Ausgestaltung ermöglicht es, Betreuung stärker an den tatsächlichen Risiken auszurichten und nicht an pauschalen Vorgaben.
EU-Arbeitszeitrichtlinie: Quartalsweise Überprüfung wird Pflicht
Eine weitere große Veränderung betrifft die Arbeitszeit. Ab 2026 müssen Unternehmen die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben quartalsweise überprüfen und dokumentieren. Damit reagiert die EU auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitswelt, die durch Homeoffice, hybride Modelle und mobile Arbeit geprägt ist. Für Unternehmen bedeutet das eine deutliche Erhöhung des Dokumentationsaufwands. Zeiterfassungssysteme müssen technisch in der Lage sein, nicht nur Arbeitszeiten zu erfassen, sondern auch Auswertungen über Belastungsspitzen, Überstunden und Ruhezeiten zu erstellen. Die quartalsweise Überprüfung zwingt Unternehmen dazu, frühzeitig gegenzusteuern, wenn sich Überlastungen abzeichnen. Besonders relevant wird diese Neuerung für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Wenn Arbeitszeiten transparenter werden, lassen sich auch Stressfaktoren, Überlastungen und ungesunde Arbeitsmuster besser identifizieren. Unternehmen werden daher stärker in die Pflicht genommen, nicht nur die formale Arbeitszeit einzuhalten, sondern auch die gesundheitlichen Auswirkungen von Arbeitszeitmodellen zu berücksichtigen.
Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten: Entlastung oder Risiko?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant zudem eine Änderung, die vor allem kleinere Betriebe betrifft: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten soll künftig erst ab 50 Beschäftigten gelten. Bisher liegt die Grenze bei 20 Beschäftigten. Diese Änderung wird kontrovers diskutiert. Befürworter argumentieren, dass kleine Unternehmen entlastet werden und mehr Flexibilität erhalten. Kritiker hingegen warnen, dass dadurch wichtige Sicherheitsstrukturen verloren gehen könnten, insbesondere in Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Für größere Unternehmen bedeutet die Änderung, dass sie ihre Sicherheitsorganisation neu bewerten müssen. Die Rolle der Sicherheitsbeauftragten wird nicht abgeschwächt, sondern im Gegenteil stärker professionalisiert. Sie sollen künftig klarer definierte Aufgaben übernehmen und enger mit Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten.
Fazit: 2026 wird ein Jahr der Neuorientierung
Die gesetzlichen und regulatorischen Neuerungen im Jahr 2026 sind kein bloßes Update bestehender Vorschriften. Sie markieren einen grundlegenden Wandel im Verständnis von Arbeitssicherheit: weg von starren Vorgaben, hin zu wirksamer, flexibler und digital unterstützter Prävention. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, ihre Strukturen, Prozesse und Dokumentationen anzupassen. Wer frühzeitig beginnt, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern auch von einer nachhaltigeren, moderneren und gesünderen Arbeitsorganisation.
Peter S. Kaspar
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