Die schwere Prüfung – Was tun bei Kollegen-Suizid?

Suizidprävention

Die Situation ist für die meisten grauenvoll: Ein Kollege hat sich umgebracht oder hat es versucht. Wie gehen die Mitarbeitenden mit dieser Situation um? Wer hilft ihnen, wenn sie sprach- und hilflos sind? Auch hier ist die Unterstützung der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes nötig. Doch die Aufgabe endet nicht bei der seelischen Betreuung von Betriebsangehörigen. Tatsächlich stellt so eine Situation eine große Herausforderung für alle Betriebsmediziner dar. Einerseits ist großes Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl gefragt, andererseits gilt es auch aufzuklären, ob aus der psychischen Gefährdungsbeurteilung die richtigen Schlüsse gezogen wurden. Knallhart muss die Frage beantwortet werden, ob die Arbeitsumstände dazu beigetragen haben, dass sich ein Mitarbeiter das Leben genommen hat. DOKTUS zeigt, wie komplex die Aufgaben sind, die sich einer Betriebsärztin oder einem Betriebsarzt in solch einer bitteren Situation stellen.

Krisenintervention

Ist es zu einem Suizid oder einem Suizidversuch gekommen, dann ist es an der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt, zunächst eine Art seelischer Erster Hilfe bei den Mitarbeitenden zu leisten. Konkret bedeutet das, dass er oder sie auf die enorme psychische Belastung der Belegschaft reagiert. Je nach Situation organisiert der Betriebsarzt dann die Krisenintervention durch geschultes Personal, etwa Seelsorger oder Psychologen. Einerseits sind dann seine interdisziplinären Fähigkeiten gefragt, ebenso wie sein organisatorisches Geschick, wenn es darum geht, die verschiedenen Unterstützer in der Krisenintervention zu koordinieren, zumal, wenn diese von externen Stellen kommen. Es ist unabdingbar wichtig, dass die Mitarbeitenden möglichst schnell und vor allem auch fachkundig betreut werden, damit auf seelische Traumata rasch reagiert werden kann, ehe sie sich festsetzen. Doch auch in der Zeit danach, wenn keine externe Betreuung mehr vorgesehen ist, bleibt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ein wichtiger Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, die das Geschehene noch nicht verarbeitet haben.

Aufarbeitung

Gerade bei einem Suizidgeschehen neigen viele Menschen dazu, sich selbst Vorwürfe zu machen und sich zu fragen, ob sie richtig gehandelt haben und ob sie etwas anders hätten machen können. Am Arbeitsplatz gilt es in diesem Fall zwei Aspekte zu bedenken. Einerseits: Wie wirken sich solche Selbstvorwürfe auf die Person aus, andererseits, wie wirken sie sich auf die Kollegen und damit auf den Arbeitsablauf aus? Schon aus diesem Grund ist eine genaue Aufarbeitung dringend nötig. Doch dann stellt sich noch die andere Frage: Warum? Steckte hinter dem Suizid oder dem Versuch ein Motiv, das im Arbeitsumfeld verborgen ist? Könnte Mobbing dafür verantwortlich sein? War es vielleicht Überlastung oder die Angst zu versagen, was so eine drastische Reaktion hervorgerufen hat? Tatsächlich ist so ein einschneidendes Ereignis wie ein Suizid oder ein versuchter Suizid stets ein wichtiger Anlass, um die psychische Gefährdungsbeurteilung noch einmal komplett neu aufzurollen und, unter dem Aspekt des Geschehenen, völlig neu zu bewerten. Auch wenn die Gründe scheinbar doch im völlig Privaten liegen, ist ein kritisches Hinterfragen der PGB kein Fehler. Selbsttötungen haben bisweilen den Nebeneffekt, dass sie bei manchen Menschen ebenfalls suizidale Gedanken auslösen können. Einfach gesagt: Die Selbsttötung eines Mitarbeiters löst eigentlich immer eine Situation aus, in der eine psychologische Gefährdungsbeurteilung neu angelegt oder mindestens modifiziert werden muss.

Vorsorge Bildschirm G 37

Was kommt danach?

Eine weitere wichtige Aufgabe nach einem solchen Geschehen ist die Dokumentation des Falles. Sie dient der Evaluierung mit anderen maßgeblichen Stellen im Unternehmen, wie etwa dem Betriebsrat oder der Personalabteilung. Außerdem ist eine genaue Dokumentation auch hilfreich bei möglichen Präventionsmaßnahmen.

Hilfe auch in anderen Situationen

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist deutlich mehr als nur eine weitere Vorschrift im Arbeitsschutzgesetz. Kompetent und fachkundig erstellt, ist sie ein wichtiges Hilfsmittel, um psychisch gefährliche Situationen in einem Unternehmen rechtzeitig zu erkennen. Außerdem kann sie in einem Ausnahmefall, wie einer suizidalen Handlung eines Mitarbeiters oder eines anderen seelisch belastenden Vorfalls, auch hilfreich sein, Geschehenes aufzuarbeiten und psychische Belastungen der Belegschaft abzufedern. Mit dem Programm Mind Care von DOKTUS – die Betriebsärzte können auch Sie in Ihrem Unternehmen eine fachkundige und rechtskonforme Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen. Unser Anliegen ist es, aus gesunden Mitarbeitern gesunde Unternehmen zu formen. Ist Ihr Interesse geweckt? Dann klicken Sie auf diesen Link oder rufen Sie uns an.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, Elena Pimukova

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