Mehr als ein Betriebsarzt?
In erster Linie sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für den Erhalt der Gesundheit der Belegschaft eines Unternehmens verantwortlich. Doch gibt es darüber hinaus auch noch eine Verantwortung, etwa der Allgemeinheit gegenüber? Rechtlich gesehen natürlich nicht. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind denen gegenüber verpflichtet, die sie bezahlen, also gegenüber den Unternehmen. Trotzdem können sie einen ganz entscheidenden Beitrag zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge, auch über den Betrieb hinaus, leisten, etwa wenn es um Informationen und Aufklärung zu Vorsorgemaßnahmen geht. Was Betriebsärzte dürfen und was nicht, erklärt DOKTUS.
Vorsorge-Untersuchungen ein halber Erfolg
Wer über 50 ist, bekommt eine Einladung. Männer werden darin aufgefordert, sich einer Darmspiegelung zu unterziehen, Frauen sollen ein Termin zur Mammografie vereinbaren. Das ist von durchwachsenem Erfolg gekrönt. Nur etwas mehr als die Hälfte der Männer geht zu der Untersuchung, bei der frühzeitig Darmkrebs erkannt werden soll. Ein wenig höher ist die Quote bei den Frauen, die zur Brustkrebs-Früherkennung aufgefordert werden. Beiden Arten von Krebs ist es eigen, dass sie – wenn in der Frühphase entdeckt – einigermaßen leicht zu behandeln sind und es sehr gute Prognosen für Patientinnen und Patienten gibt. Das ist nicht nur erfreulich für die Betroffenen, sondern auch für Krankenkassen und Arbeitgeber. Jeder rechtzeitig entdeckte Krebs verringert die Behandlungskosten für die Krankenkassen und die Ausfallzeiten am Arbeitsplatz. Doch wenn nur etwa die Hälfte der Berechtigten das Angebot auf eine Vorsorgeuntersuchung annehmen, dann scheint da noch viel Luft nach oben zu sein.
Die Rolle der Betriebsärzte bei der Vorsorge
Niemand kann eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt dazu zwingen, Aufklärung über Vorsorgeuntersuchungen anzubieten, die über das beruflich Vorgeschriebene und Übliche hinaus gehen. Trotzdem informieren viele Betriebsärztinnen und Betriebsärzte über die Möglichkeiten und Chancen, die Krebsvorsorge-Untersuchungen bieten. Letztlich ist das auch im Interesse des eigenen Betriebs. Tatsächlich kann eine Aufklärungskampagne in dem Unternehmen im Verhältnis mehr bewirken als die üblichen Massenaussendungen der Krankenkassen. Der Grund ist einfach: Wenn fast die Hälfte der Berechtigten sich keiner Krebsvorsorge unterziehen, dann hat das häufig mit Ängsten zu tun. Die sind leichter zu kompensieren, wenn Aufklärung und Information in einer Gruppensituation entstehen, in der man sich mit anderen austauschen kann.
Was Betriebsärzte dürfen und was nicht
So dürfen und sollen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Beschäftigte über Sinn, Ablauf, Altersgrenzen und Nutzen von Screening‑Untersuchungen aufklären und auf offizielle Programme hinweisen. Sie können auch die Mitarbeitenden dazu motivieren, sich Vorsorgemaßnahmen zu unterziehen, indem sie auf die Bedeutung der Untersuchungen hinweisen. Außerdem können sie schriftliche Informationen, Kontakte zu Haus‑ oder Fachärzten bereitstellen und bei Bedarf Überweisungs‑ oder Beratungshinweise geben. Was sie hingegen nicht dürfen, ist, ohne ausdrückliche Einwilligung ein systematisches Screening im Betrieb durchführen.
Motivationshilfen
Wo die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt ganz persönlich tätig werden kann, ist bei einer Absprache mit der Unternehmensleitung: Arbeitgeber können in Abstimmung mit dem Betriebsarzt Freistellungen für Untersuchungen, bezahlte Freistellungszeiten oder Informationsveranstaltungen ermöglichen. Zudem können Betriebsärzte auch die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch untereinander fördern, um die Schwellenangst vor einer Vorsorgeuntersuchung zu mindern. Am Ende geht es nämlich fast immer um eine diffuse Angst vor dem Unbekannten. Und dieser Angst kann man am besten mit Erfahrungen begegnen, die andere mit einem teilen.
Peter S. Kaspar
Bildquelle: iStock, Nicolae Popescu









