Gut, dass wir darüber geredet haben

Geborgenheit

Die Anforderung an die Arbeitsmedizin ist hinlänglich klar formuliert: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollen verstärkt einen Blick auf mögliche psychische Beeinträchtigungen bei Beschäftigten richten, da inzwischen – je nach Branche – über 40 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUBs) auf solche Ursachen zurückzuführen sind. Das ist leichter gesagt als getan. Während es ziemlich leicht zu erkennen ist, ob jemand etwa erkältet ist oder sich den Knöchel verstaucht hat, sind die seelischen Beeinträchtigungen nicht so einfach auszumachen. Hinzu kommt, dass Probleme, die die Psyche betreffen, nicht gerne thematisiert werden. Über physische Leiden wird dagegen viel offener gesprochen. Was also sollen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte tun, wenn sie erfahren, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter psychische Probleme hat –, die möglicherweise auch noch durch den Job ausgelöst wurden? DOKTUS hat sich das genauer angesehen.

Zwischen Offenheit und Verschwiegenheit

Es klingt ein wenig paradox, aber der Weg zur Linderung oder Heilung psychischer Probleme am Arbeitsplatz führt über Offenheit, ebenso wie über Verschwiegenheit. Hilfe kann es nur geben, wenn die Betroffenen mit größtmöglicher Offenheit dem Betriebsarzt gegenübertreten. Nur dann kann er auch sach- und fachkundig helfen. Viele betroffene Arbeitnehmende scheuen jedoch das Offensichtliche. Sie haben Angst davor, dass die Unternehmensleitung über den Betriebsarzt von ihrem Zustand erfahren könnten. Doch genau das wird nicht passieren, denn auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind an die ärztliche Pflicht zur Verschwiegenheit gebunden. Kommunikation ist der erste Schritt und der wichtigste Schlüssel zur Heilung und Wiederherstellung. Für die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt bedeutet das aber auch, schon im Vorfeld zu kommunizieren, dass sie für die Belegschaft für solche vertraulichen Gespräche auch jederzeit zur Verfügung stehen. Die Mitarbeitenden müssen sich in den Gesprächen aber auch ernst- und mitgenommen fühlen, wenn es zu einer erfolgreichen Therapie kommen soll. Die übernimmt natürlich nicht die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt. Die wenigsten Betriebsärzte sind Therapeut:innen oder Psycholog:innen. Sie verweisen dann zum geeigneten Spezialisten.

Gefahrenquellen ausmachen

Doch damit ist die Arbeit der Betriebsärztin oder des Betriebsarztes noch lange nicht getan. Nun geht es darum zu analysieren, ob der Zustand des Mitarbeitenden tatsächlich auf die Tätigkeit oder das berufliche Umfeld zurückzuführen ist. So kann Mobbing Auslöser für eine psychische Störung sein, ebenso wie Überforderung, zu hoher Stress, zu geringe Wertschätzung. Tatsächlich gibt es eine Menge Faktoren, die dazu beitragen können, dass Mitarbeitende immer mehr an Arbeitskraft und Motivation verlieren. Sie gilt es aufzuspüren und zu benennen, dann müssen Lösungsansätze gefunden werden, um die Auslöser zu beseitigen. Bisweilen ist dann auch eine Überarbeitung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) nötig. Die wurde nun deshalb eingeführt, und ist seit 2013 verpflichtend, um eben zu verhindern, dass die Arbeit die Seele krank macht. Am Ende werden die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt eine Dokumentation erstellen, die als wertvolle Informationsquelle dienen kann, um in Zukunft psychische Gefahrenquellen rechtzeitig zu isolieren.

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Erfolg durch Mind-Care

Seit 2013 ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen verpflichtend. Tatsächlich schenken sich noch viele Unternehmen diese Pflicht, weil sie den Aufwand und die Kosten scheuen. Doch der Verzicht kann am Ende teuer werden, nicht nur wegen der drohenden Geldbußen. Tatsächlich sind psychisch angeschlagene Mitarbeitende auch kostspielige Mitarbeitende. Ihre Leistungsbereitschaft ist nicht da, wo sie sein könnte und das Leistungsvermögen ist meist auch eingeschränkt. Fatal kann sich das an Maschinen oder Fahrzeugen auswirken. „DOKTUS – die Betriebsärzte“ hat ein spezielles Programm entwickelt, mit dem Sie Ihr Unternehmen rechtskonform und fachkundig für die Psychische Gefährdungsbeurteilung fit machen. „Mind-Care“ hilft Ihnen dabei, nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Mit diesem Programm gelangen sie über gesunden Mitarbeitende zu einem gesunden Unternehmen. Das wird sich am Ende nicht nur für Ihre Firma sondern auch für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechnen.

Peter S. Kaspar

Bildquelle: iStock, Marcio Binow Da Silva

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