Fürsorgepflicht in der Betriebsmedizin
Es gibt noch immer Unternehmer, für die betriebsmedizinische Verpflichtungen eine unangemessene Last sind, denen man besser aus dem Weg geht. Nun muss in Deutschland jedes Unternehmen, das auch nur einen einzigen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beschäftigt, einen Betriebsarzt nachweisen können. Kann es dies nicht, könnte es theoretisch teuer werden. Bis zu 25.000 Euro kann es kosten, wenn ein Unternehmen den notwendigen Nachweis nicht führen kann. Richtig furchterregend hoch sind die Bußgeldandrohungen nicht. Auch die Gefahr, dass es überhaupt soweit kommt, ist relativ gering, denn Überprüfungen sind selten, ob sie nun von staatlichen Arbeitsschutzbehörden, Berufsgenossenschaften oder Gewerbeämtern durchgeführt werden. Dabei gibt es eine viel, viel größere und reale Gefahr, aufzufliegen. Dann allerdings ist die Höhe des Bußgeldes das geringste Problem für das Unternehmen. DOKTUS zeigt auf, wo mangelnde betriebsmedizinische Vorsorge richtig weh tun kann.
Fürsorgepflicht des Unternehmens
Bei allen Argumenten für eine funktionierende und vorwärts gewandte Betriebsmedizin in einem Unternehmen bleibt doch noch immer der eigentliche und ursprüngliche Grund, warum es überhaupt eine Betriebsmedizin gibt: Es ist die Fürsorgepflicht. Jeder Mensch, der sich in eine lohnabhängige Beschäftigung begibt, begibt sich damit gleichzeitig in die Fürsorge des Arbeitgebers. Der steht in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Ausüben ihres Berufes nicht verletzt oder krank werden. Genau deshalb gibt es ursprünglich die Betriebsmedizin. Wer sich weigert, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt für sein Unternehmen zu benennen, verweigert wenigstens diese Art von Fürsorgepflicht. Spätestens an dieser Stelle wird es heikel. Geschieht nun ein Unfall oder erkranken Mitarbeitende durch irgendwelche Stoffe, die verarbeitet werden, wird es richtig teuer. Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft den Unfall als Arbeitsunfall deklariert und die Krankheit als Berufskrankheit, dann wird sie für die Behandlungskosten den Unternehmer in Regress nehmen. Die Summen werden schnell die 25.000 Euro eingespartes Bußgeld übersteigen. Ein Unternehmer, der seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, wird persönlich für die Folgen haftbar gemacht. Besonders schlaue Unternehmer versuchen diese Gefahr durch Klauseln im Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen zu umgehen. Doch das funktioniert nicht. Das Arbeitsrecht schließt solche Klauseln oder Betriebsvereinbarungen, die die Gesundheit oder den Arbeitsschutz beeinträchtigen, aus. Sollten sie sich doch in einem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung wiederfinden, sind sie wirkungslos. Das ergibt sich aus dem Paragraf 619 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Druckmittel für Arbeitnehmer
Es gibt noch einen anderen, sehr unangenehmen Punkt für Arbeitgeber, die ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. Sie begeben sich praktisch in die Hände des Arbeitnehmenden. Fehlen nämlich wichtige betriebsmedizinische und arbeitssicherheitsrelevante Voraussetzungen, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dagegen klagen. Nun, wer klagt schon gegen seinen eigenen Arbeitgeber? Das mag sein, aber den Arbeitnehmenden steht noch ein weiterer Weg offen: die fristlose Kündigung. Nun könnte man meinen, dass ein Arbeitnehmer schön blöd sein müsste, selbst fristlos zu kündigen. Wirklich? Sollte es zu einer fristlosen Kündigung wegen fehlender Arbeitsschutzeinrichtungen kommen, dann stehen dem Kläger zum Beispiel noch drei Monatsgehälter zu, darüber hinaus noch eventuelle Umzugskosten, Bewerbungskosten und – wenn es zu einem Schaden gekommen ist – Schadensersatz sowie Schmerzensgeld und natürlich die Kosten für die ärztliche Behandlung. Auch das kann, alles zusammengerechnet, die maximal 25.000 Euro Bußgeld für das Nichtbestellen eines Betriebsarztes schnell auch mal überschreiten. Abgesehen von den Kosten, die so entstehen, steht ja noch eine andere Gefahr im Raum. Unternehmen ohne betriebsmedizinische Versorgung machen sich auch bei ihrer eigenen Belegschaft erpressbar.
Betriebsarzt ist eine kluge Entscheidung
Wer sich aus Kostengründen den Betriebsarzt sparen will, ist etwa so schlau, wie jener Bauer, der aus Kostengründen darauf verzichtete, seine Kuh zu füttern, und völlig überrascht war, dass sie plötzlich starb, nachdem sie sich doch gerade an das Leben ohne Futter gewöhnt zu haben schien. Allerdings ist es heutzutage deutlich schwerer an eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu kommen als an eine Kuh. Falls Sie noch keine betriebsärztliche Unterstützung haben, klicken Sie auf diesen Link oder rufen Sie uns an.
Peter S. Kaspar
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