Wenn der Stress richtig Stress macht
Stress kann richtig teuer werden – für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter beruflichem Dauerstress stehen, laufen Gefahr, daran ernsthaft zu erkranken. Dass der Ausfall von qualifizierten Arbeitskräften gleichzeitig einen wirtschaftlichen Schaden für ein Unternehmen bedeutet, liegt auf der Hand. Doch die finanziellen Folgen können im Extremfall die Berechnungen eines Unternehmens weit übertreffen, nämlich dann, wenn es auf die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) verzichtet hat. Immerhin sind das fast 60 Prozent aller Unternehmen. Das tun sie, obwohl das seit 2013 ein Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz ist und mit Geldbußen zwischen 5.000 und 30.000 Euro belegt werden kann. Richtig abschreckend sind diese Summen nicht. Schon die Portokasse manches der betroffenen Unternehmen dürfte üppiger gefüllt sein. Trotzdem ist es ein Spiel mit dem Feuer. Die Gefahr, bei einer routinemäßigen Kontrolle erwischt zu werden, ist zwar gering und die verhängten Bußgelder überschaubar. Viel größer als die Gefahr einer Routinekontrolle ist die Möglichkeit, dass Mitarbeiter ernstlich erkranken, weil notwendige Schutzmechanismen fehlen, die aber nach einer psychischen Gefährdungsbeurteilung sicher installiert worden wären. DOKTUS hat nachgeschaut, wo der Stress einem Unternehmen wirklich Stress machen kann.
Mangelnde Prävention kann teuer werden
Der Grund, warum der Gesetzgeber die psychische Gefährdungsbeurteilung verpflichtend einführte, war die wachsende Zahl an psychischen Erkrankungen durch das Arbeitsumfeld. Die Überlegung war klar: Das Arbeitsschutzgesetz sollte nicht nur den Körper, sondern auch die Psyche vor Schäden am Arbeitsplatz schützen. Vorderhand scheint die Rechnung nicht aufgegangen zu sein, denn rund zwölf Jahre nach Einführung der PGB per Gesetz steigen die Zahlen der psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz noch immer. Allerdings spielen die Corona-Jahre auch eine große Rolle. Trotzdem bleiben die Zahlen ernüchternd. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass sich mehr als die Hälfte aller Unternehmen dieser Pflicht entziehen. Dabei können die Folgen sehr drastisch sein. Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wegen einer stressbedingten Krankheit längere Zeit ausfällt, kann sie oder er den Arbeitgeber auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. Das kann schnell sehr teuer werden und das maximale Bußgeld von 30.000 Euro weit übertreffen. Bei einer Burnout-Erkrankung zum Beispiel kann die Heilung gut und gerne auch ein halbes Jahr oder länger dauern. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen übernehmen. Danach zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttolohns. Kann dem Arbeitgeber nun eine mangelnde Sorgfaltspflicht oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, dann bleibt es nicht bei den sechs Wochen Lohnfortzahlung. Die Krankenkasse wird dann Regress fordern. Doch auch der Arbeitnehmer hat dann ein Anrecht auf Schadensersatz, denn ihm ist ja bis zu einem Drittel seines Lohnes entgangen. Darüber hinaus steht ihm gegebenenfalls auch noch ein Schmerzensgeld zu, über dessen Höhe dann das Gericht entscheiden wird. Zum Schadensersatz und dem Schmerzensgeld darf dann auch noch die nun fällige Geldbuße hinzuaddiert werden.
Nun ist es zwar richtig, dass solche Fälle mitunter kompliziert sind und der Nachweis einer Schuld des Unternehmens schwer zu führen ist. Das Fehlen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung wird allerdings als schwerwiegendes Indiz gewertet werden. Da braucht es schon gute Anwälte, um das abzumildern. Bei einem verlorenen Prozess müssen nicht nur die, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwälte der Gegenseite bezahlt werden. Summa summarum kann ein verlorener Prozess wegen zu vielen Stresses am Arbeitsplatz ein Unternehmen das Zehnfache von dem kosten, was an Bußgeldzahlung für eine fehlende Psychische Gefährdungsbeurteilung fällig gewesen wäre.
Darum lohnt sich die PGB
Die Erstellung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist weitaus preiswerter als das, was im schlimmsten Fall einer Klage auf ein Unternehmen zukommen kann. Vordergründig könnte man sagen, dass es sich verhalte, wie mit einer Versicherung, von der es ja manchmal spöttisch heißt, man hat sie nur deshalb, damit nichts passiert. Tatsächlich leistet die PGB deutlich mehr. Sie verbessert die arbeitsmedizinische Situation vor Ort und verhindert, bei richtiger Umsetzung, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter psychische Schäden erleiden, die durch ein ordentliches Risikomanagement leicht hätten vermieden werden können. Genau so etwas kann unser Programm „Mind-Care“ leisten, das „DOKTUS – die Betriebsärzte“ entwickelt hat. Es weist Ihnen den Weg zu einer fachgerechten und rechtlich abgesicherten psychischen Gefährdungsbeurteilung. Denn am Ende sind es gesunde Mitarbeiter, die zu einem gesunden Unternehmen führen. Sind Sie interessiert? Dann klicken Sie auf diesen Link oder rufen Sie uns an.
Peter S. Kaspar
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