Welche Belastungen gibt es am Arbeitsplatz?

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Belastung am Arbeitsplatz: physische Belastungen und psychische Belastungen. Beide Belastungsformen können sich sowohl körperlich als auch mental auswirken. So kann eine andauernde Geräuschbelastung letztlich auch die Psyche angreifen. Umgekehrt können psychische Belastungen zu körperlichen Beschwerden wie Rücken- oder Kopfschmerzen führen.

Was sind physische Belastungen am Arbeitsplatz?

Zunächst sind das im Wortsinn Lasten, die Beschäftigte tragen müssen, etwa Zementsäcke auf dem Bau, Kisten, die verladen werden müssen, kurz überall, wo körperliche Kraft notwendig ist. Diese Belastung kann auf Dauer zu einer Beeinträchtigung des Skelett- und Muskelsystems führen. Arbeitsplätze an denen ständig ein hoher Lärmpegel herrscht, sind eine Belastung für die Ohren. Auch dauerhafte Vibrationen verlangen dem Körper viel ab, ebenso wie Staub oder Abgase. Grelles Licht kann eine Unzumutbarkeit darstellen, ebenso belasten Giftstoffe und Radioaktivität den menschlichen Körper.

Was sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz?

Auch hier gibt es vielfältige Ursachen. Dauerhafte eintönige Arbeit ist ein gefährdender Faktor, etwa stets der gleiche Handgriff am Fließband. Doch auch das Gegenteil kann möglicherweise zu Beeinträchtigungen führen: Mitarbeiter:innen, denen zu viele Aufgaben aufgebürdet werden, sind dem irgendwann nicht mehr gewachsen. Die Ursachen können beim Arbeitnehmer oder bei der Arbeitnehmerin selbst liegen, etwa kann die Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit am Ende in ein Burnout-Syndrom führen, oder die Gründe kommen von außen. Hier spielt oft Mobbing eine Rolle, die den Betroffenen in eine Angststörung treiben können. Ein wichtiges Thema ist mangelnde Wertschätzung im Unternehmen, was wiederum in eine Depression münden kann.

Was tut man gegen zu große Belastungen am Arbeitsplatz?

Erster Ansprechpartner bei einer möglicherweise zu großen Belastung am Arbeitsplatz ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt. Das beginnt bereits mit der Betriebsbegehung, bei der der Betriebsarzt den Arbeitgeber darauf aufmerksam macht, was zu Belastungen bei den Beschäftigten führen kann und wie diese Belastungen im gesetzlichen Rahmen gehalten werden können. Dem Gesetzgeber ist klar, dass Belastungen nie gänzlich ausgeschlossen werden können. Darum hat er für Immissionen am Arbeitsplatz bestimmte Grenzwerte festgelegt, die nicht oder nur für kurze Zeit überschritten werden dürfen. Immissionen unterhalb der Grenzwerte gelten als unbedenklich. Bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wird unter anderem überprüft, ob es beim Einzelnen trotz Grenzwerten zu einer Beeinträchtigung kommen könnte.

Was tun bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz?

Auch hier sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gefordert. In ihrer Mitarbeit bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind sie verpflichtet, auch Gefährdungspotentiale zu identifizieren, die die Psyche von Mitarbeiter:innen in Mitleidenschaft ziehen können. Demnach müssen psychische Bedingungen des Menschen bei der Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt werden, die Entwicklung der Beschäftigten soll gefördert werden, die Arbeit soll auf Dauer ausgewogen sein und Mitarbeiter:innen sollen auch Entwicklungschancen bekommen.