Was ist ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss, kurz ASA, ist ein Gremium, das es in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden geben muss. Der ASA tagt regelmäßig und berät über alles, was mit Unfallverhütung und Arbeitsschutz zu tun hat. Grundlage dafür ist der Paragraf 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG).

Was ist die Aufgabe des ASA?

Der ASA stellt in erster Linie eine Kommunikationsplattform der unterschiedlichen Ebenen und Entscheidungsträger in einem Betrieb dar. Hier werden alle anfälligen Fragen zum Thema Unfallverhütung und Arbeitsschutz besprochen. Eine wichtige Rolle kommt an dieser Stelle den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu, deren Aufgabe es ist, die Unternehmensleitung bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Notwendige Maßnahmen und Vorschläge für Verbesserungen können in diesem Gremium beraten werden. Doch nicht nur präventive Gesichtspunkte werden in dem Gremium thematisiert. Kommt es zu Störfällen oder Unfällen in einem Betrieb, ist es die Aufgabe des Ausschusses, die Ursachen zu analysieren und Handlungsweisen zu ermitteln, die einen solchen Störfall oder Unfall in Zukunft verhindern sollen.

Wie viele Mitglieder hat der ASA?

Die Anzahl der Mitglieder das ASA kann variieren. Grundsätzlich gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm benannter Vertreter, zwei Mitglieder des Betriebsrates (falls vorhanden), die Betriebsärztin/der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die/der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens dem Ausschuss an. Je nach Bundesland kann auch der Behindertenbeauftragte Mitglied des ASA sein. Falls er das nicht ist, wird er zumindest zu den Sitzungen eingeladen. Außerdem können auch noch Experten für bestimmte Sachverhalte hinzugezogen werden.

Ab wann braucht ein Unternehmen einen ASA?

Laut Paragraf 11 ASIG muss jedes Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Arbeitsschutzausschuss einberufen. Allerdings zählen nicht alle Mitarbeiter gleich. Teilzeitarbeitskräfte, die unter 20 Stunden die Woche arbeiten, werden mit 0,5 gezählt. In einem Betrieb, der ausschließlich Mitarbeiter in Teilzeit zu unter 20 Stunden beschäftigt, würde die Pflicht zu einem ASA erst beim 41. Mitarbeiter greifen. Arbeitnehmer, die weniger als 30 Stunden arbeiten, werden zu 0,75 gewertet.

Wie oft tagt der ASA?

Turnusmäßig soll der Arbeitsschutzausschuss viermal jährlich tagen. Allerdings gibt es eine Reihe von Situationen, in denen der ASA außer der Reihe zusammentreten muss. Besonders wichtig ist das nach einem Arbeitsunfall oder einem anderen Unglück im Unternehmen. Dann wird analysiert, wie es zu dem Vorfall kommen konnte und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden müssen. Doch es gibt auch andere Anlässe, zu denen sich die ASA-Mitglieder treffen. Wenn neue Arbeitsverfahren oder neue Arbeitsstoffe eingeführt werden, ist das ebenfalls ein Fall für den Arbeitsschutzausschuss.