Vorsorge G1.4: Alles Wichtige zur Untersuchung gegen staubbedingte Krankheiten

Vorsorge G 1.4 staubbedingte Krankheiten

Staub stellt eine potentielle Gefahr für Arbeitnehmer dar.

Staub kann großen Schaden in unserem Körper anrichten – 10.000 Betroffene pro Jahr sprechen ihre eigene Sprache. Dabei verteilen sich die Betroffenen jedoch auf bestimmte Branchen und Arbeitsbereiche. Besonders von Staub (und Feinstaub) betroffen, sind Bauarbeiter im Straßen- und Erdbau, bei Bauarbeiten unter Tage oder Putzarbeiten oder Trockenarbeiten im Innenbereich.

Auch in der Glasindustrie, sowie der Metallindustrie, besteht eine besonders hohe Staubexposition. In Stahlwerken, Eisen- oder Stahlgießereien ist die Belastung ebenfalls hoch. Selbst in der Kunststoffbearbeitung werden durch Schleifprozesse oder andere Bearbeitungsverfahren hohe Mengen an Staub produziert, die eine potentielle Gefahr für den Arbeiter darstellen kann.

Diese Gefahren für den Arbeitnehmer wurden vor einiger Zeit erkannt, entsprechend wurde darauf reagiert. Die G 1.4 – Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Untersuchung, die sich spezifisch auf die Belastung durch Staub konzentriert.

Ab wann wird eine Staubbelastung zum Problem für unseren Körper?

Mit einem gewissen Maß an Staub kommt unser Körper problemlos klar. Die Schleimhäute der Nase, des Rachens und der Bronchien sind Meister darin, Staub zu binden und wieder auszuscheiden. Auch die tieferen Atemwege stellt eine gewisse Staubbelastung vor keine unlösbaren Probleme: Die Partikel werden angefeuchtet und über kleine Härchen nach außen transportiert. Sobald diese Härchen und die Schleimhäute aber überfordert werden, steht unser Körper vor einem Problem. Der Staub gelangt ungehindert bis in die tieferen Lungenschichten und dringt bis zu den winzigen Lungenbläschen vor, die normalerweise den Sauerstoff aus der Luft aufnehmen sollen. Eine starke Belastung dieser Regionen kann über lange Zeit jedoch zu schweren Krankheiten führen.

Welche staubbedingten Krankheiten soll die G 1.4 – Untersuchung verhindern?

Lungenkrankheiten sind die naheliegendste Folge einer dauerhaften Staubexposition. Die bekannte Staublunge, Asthma, Kurzatmigkeit und ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs zählen zu den gravierendsten Auswirken, von Staub auf das Atemorgan. Durch die Reaktion des Körpers auf den Staub in der Lunge, kann es aber auch zu anderen Krankheiten kommen. Im schlimmsten Falle sind das Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Herzinfarkte oder gar ein Schlaganfall.

Die G 1.4 – Untersuchung gegen Staubbelastung

Die G-1.4 Untersuchung soll genau diese Krankheiten verhindern und wird erstmal vor Aufnahme einer staubbelasteten Tätigkeit durchgeführt. Entscheidend ist die Überschreitung eines spezifischen Grenzwertes. Diesen ermittelt der betreuende Betriebsarzt (und beträgt für einatembaren Staub 10 mg pro Kubikmeter). Der Befund des Betriebsarztes wird auch durch das Tragen eines Atemschutzes nicht aufgehoben.

Nach 3 Jahren (bzw. 5 Jahren bei einem Lebensalter unter 40 Jahren) werden jeweils Nachuntersuchungen fällig. Gleiches gilt, wenn eine mehrwöchige Erkrankung den Anlass gibt, die Funktionsfähigkeit der Atemwege zu hinterfragen. Auch bei ärztlichen Bedenken oder auf Wunsch des Arbeitnehmers, kann die G 1.4 Untersuchung vorzeitig wiederholt werden.

Welche Maßnahmen beinhaltet die G 1.4 Untersuchung?

Untersuchungsinhalte sind vor allem ein aufklärendes Gespräch über die Risiken der Staubbelastung, sowie Möglichkeiten zur Reduktion der Staubbelastung. Weiterhin wird ein Lungenfunktionstest absolviert, der im Laufe der Jahre mögliche Schäden an bzw. in der Lunge feststellen soll. Bei Bedarf wird außerdem eine Röntgenaufnahme der Lunge aufgenommen. Eine weitere ärztliche Untersuchung, eine allgemeine Anamnese folgt.
Der durchschnittliche Zeitbedarf der G 1.4 – Untersuchung beträgt ca. 1 Stunde.

Wird in der Untersuchung klar, dass es keine technischen Möglichkeiten zur Verringerung der Staubexposition gibt, wird außerdem eine weitere arbeitsmedizinische Untersuchung fällig: Die G26 Untersuchung.